De-Minimis Maßnahmenkatalog 2024

De-Minimis 2024: Kabotage

Im Rahmen des De-Minimis Förderprogramm des BAG ist der Begriff zwar nicht relevant, Kabotage spielt aber im Bereich des gewerblichen Güterkraftverkehrs eine wichtige Rolle. Hier haben wir Ihnen Informationen zur Kabotage zusammengestellt.

Bild zum De-Minimis Glossar von Stefan Schweihofer auf Pixabay

Begriff der Kabotage: Definition

Die Kabotage bedeutet im gewerblichen Güterkraftverkehr das Erbringen von Beförderungsleistungen innnerhalb eines Landes - wobei das ausführende Transportunternehmen ein ausländisches Unternehmen ist.

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Kabotage: Historische Begriffsbestimmung

Der Begriff der Kabotage bedeutet im eigentlichen und ursprünglichen Sinne Küstenschiffahrt. Die Küstenschiffahrt ist die Fahrt eines Schiffes in Künstennähe - und zwar von Hafen zu Hafen oder von Kap zu Kap. Geprägt wurde der Begriff mit großer Wahrscheinlichkeit von Sebastiano Caboto. Caboto war ein aus Venedig stammender Entdecker, der die amerikanische Küste mit einem Schiff abfuhr um diese zu kartografieren.

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Kabotage in der Europäischen Union

Die Europäische Union hat in ihrer Verordnung (EG) Nr. 1072/2009, Art. 8 ff. für das gesamte Gemeinschaftsgebiet einheitliche Bestimmungen für die Kabotage definiert. Seit dem 14. Mai 2010 ist eine Kabotage nach einer grenzüberschreitenden Beförderung (s.a. EU-Lizenz für grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr) nur dann erlaubt, wenn das Fahrzeug vollständig unbeladen ist. Die Kabotage ist in diesem Falle innerhalb von drei Tagen nach Einfahrt in den anderen (ausländischen) Mitgliedsstaat möglich. Für Transportunternehmen aus Rumänien und Bulgarien ist die innderdeutsche Kabotage erst seit Januar 2012 erlaubt.

Die Sieben-Tage Regel der Kabotage

Die Sieben-Tage-Regel der Kabotage geht auf eine EU-Verordnung von 2009 zurück: Innerhalb von sieben Tagen kann ein Transportunternehmen höchstens drei Kabotage-Fahrten in dem Mitgliedsstaat durchführen, in dem der LKW ursprüngliche entladen wurde. Alternativ besagt die Sieben-Tage-Regel der Kabotage, daß ein Transportunternehmen nur eine Kabotage-Fahrt in einem Transitland innerhalb dieser sieben Tage durchführen darf.

Kabotage außerhalb des gewerblichen Güterkraftverkehrs

Kabotage gibt es auch auf der Schiene, in der Luft und zu Wasser.

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Das De-Minimis Glossar: Alphabetisch sortierte Fachbegriffe rund um das Förderprogramm De-Minimis

Unsere folgende Übersicht erweitern wir ständig um neue Begriff.

De-Minimis Begriff
A Abrechnungsbescheid
De-Minimis Antrag
De-Minimis Antragsfrist
De-Minimis Maßnahme Arbeitsschutzkleidung
B De-Minimis Bemessungsgrundlage
De-Minimis Bewilligungszeitraum
De-Minimis Budgetverfahren
D Durchführungsort
E Eigenkapitalnachweis für den gewerblichen Güterkraftverkehr
Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr
EU-Lizenz
F De-Minimis Förderperiode
De-Minimis Fördertopfverfahren
G Gemeinschaftslizenz
Gewerblicher Güterkraftverkehr
H De-Minimis Haltereigenschaft
K Kabotage
L Längerfristige Verträge
M De-Minimis bei Mietkaufvertrag
De-Minimis Maßnahme
S De-Minimis Definition Schweres Nutzfahrzeug
Selbstfahrende Arbeitsmaschine
De-Minimis Maßnahme Sicherheitsbekleidung
U De-Minimis Unternehmensbezogener Förderhöchstbetrag
V De-Minimis Verbundunternehmen
De-Minimis Verwendungsnachweis
W Werkverkehr
Z De-Minimis Zulassung zum Stichtag
De-Minimis Zuwendungsbescheid
De-Minimis Zuwendungsfähige Ausgaben

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