De-Minimis Förderung 2024

De-Minimis Fördermittel für Navigationssysteme, Telematik, Fahrerassistenzsysteme und ähnliche Maßnahmen

Das De-Minimis Förderprogramm des BALM bezuschusst bislang (in 2023 gültige De-Minimis Richtlinie) im Rahmen des De Minimis Maßnahmenkatalogs Fahrerassistenzsysteme und Hardware und Software für die Anbindung des LKW an den Betrieb (das Transportunternehmen/die Spedition/der Verlader).

De-Minimis 2024 (in 2023 gültige De-Minimis Richtlinie): Beispiele für Maßnahmen aus der Kategorie Fahrerassistenzsysteme und Kommunikationslösungen für die Anbindung des LKW an den Betrieb

De-Minimis Maßnahmen Geförderte Anschaffungsart
Navigationssysteme (inkl. Beschaffung/Update von Kartenmaterial) Kauf, Miete, Leasing
Software für Telematik Kauf, Miete, Leasing
Aufmerksamkeits-Assistenzsysteme Kauf, Miete, Leasing
vorausschauender Tempomat Kauf, Miete, Leasing
...und vieles weitere mehr

De Minimis 2023 als Buch: Unser De-Minimis 2023 Handbuch mit hunderten exemplarischen De-Minimis Maßnahmen

Die Antwort der Speditionsexperten auf die Frage: De-Minimis 2023 - Was wird gefördert?

Wenn Sie unseren Fördermittelservice bereits nutzen, kennen Sie es bereits: Unser aktuelles De-Minimis 2023 Handbuch mit hunderten Beispielen für De Minimis Maßnahmen für die aktuelle De-Minimis Förderperiode 2023. Jetzt können Sie es auch als Nicht-Kunde im gutsortierten Buchhandel erwerben - oder direkt beim Verlag, beispielsweise über das Vorschaubild auf der rechten Seite*.

Daniel M. Giel
Das De-Minimis 2023 Handbuch
266 Seiten
ISBN: 9783734757433

De-Minimis Förderung für Navigationssysteme, Telematik, Fahrerassistenzsysteme und anderes mehr (in 2023 gültige De-Minimis Richtlinie)

Navigationssysteme werden entweder beim Fahrzeugkauf mit dem neuen schweren Nutzfahrzeug oder später erworben. Im Gegensatz zu Navis erfolgt der Kauf von mobilen Scannern, Computern, Notebooks, Handys beziehungsweise Mobilfunkgeräten getrennt vom Erwerb des schweren Nutzfahrzeugs. Bei der De Minimis Förderung von Fahrassistenzsystemen ist zwischen den "direkt" gekauften (wie beispielsweise Navigationssysteme, mobile Scanner, Computer, Notebooks, Handys beziehungsweise Mobilfunkgeräte) und im Zusammenhang mit der Anschaffung eines LKW (oder eines anderen schweren Nutzfahrzeugs) zu unterscheiden: Die "direkt" gekauften Fahrassistenzsystemen wie Navigationssysteme, mobile Scanner, Computer, Notebooks und Handys beziehungsweise Mobilfunkgeräte werden im De Minimis Verwendungsnachweis als solche gekennzeichnet.

Unser De-Minimis Fördermittelservice 2024

Mit unserem Rund-um-Fördermittelservice machen Sie mehr aus dem De-Minimis Fördermittelprogramm: Zum Preis ab 12,90 Euro je Monat und LKW kombinieren wir das betriebswirtschaftliche Know-How unserer Unternehmensberatung mit dem De-Minimis Fördermittelprogramm. Wir kümmern uns um alle Formalitäten - während Sie sich auf das konzentrieren, was Sie am besten können: Ihr Geschäft.
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De Minimis Förderung von ESP, Spurhalteassistenten, Bremsassistenten und Abstandsreglern als Fahrerassistenzsysteme (in 2023 gültige De-Minimis Richtlinie)

Möchten Sie im Rahmen des De-minimis Fördermittelprogramm des BAG ein in einem LKW (oder einem anderen schweren Nutzfahrzeug) bereits beim Kauf eingebautes Navigationssystem, ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm, einen Spurhalteassistenten, Bremsassistenten oder Abstandsregler bezuschussen lassen, erfolgt dies als sogenannter langfristiger Vertrag. (Ein langfristiger Vertrag kommt natürlich durch dann in Frage, wenn Sie das schwere Nutzfahrzeug leasen, mit einem Darlehen oder über einen Mietkauf finanzieren.)

Wir empfehlen Ihnen in diesem Zusammenhang auch die Deminimis-Depesche der auf die Unternehmensberatung von Transportunternehmen und Speditionen spezialisierten Speditionsexperten mit dem Titel: Fahrzeugkauf mit De-Minimis Zuschüssen: Aber richtig!.

Zurück zum Deminimis Maßnahmenkatalog - Was wird gefördert?

oder lesen Sie weiter im nächsten Kapitel des De Minimis Maßnahmenkatalogs über die Deminimis-Förderung von ergonomischen Fahrerarbeitsplätzen beispielsweise durch Standklimaanlagen, Dachklimaanlagen, Standheizungen, Fahrersitze, Schlafliegen, Freisprecheinrichtungen, Stauklappen

De Minimis: Unser kostenloser De Minimis Newsletter - Die De-Mimimis Depesche

Mit unserem De Minimis Newsletter, der De-Miminimis Depesche, machen Sie mehr aus dem Förderprogramm De Minimis.
Wir geben Ihnen regelmäßig hervorragende Tipps, informieren Sie über die wichtigsten der laufenden (Gesetzes-)Änderungenm und werfen mit Ihnen gemeinsam einen Blick nach rechts und links: Denn es gibt weit mehr Förderprogramme für Transportunternehmen, Speditionen und andere Unternehmen mit LKW als das Förderprogramm De Minimis des BAG.

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Weitere Anschaffungen aus dem De-Minimis Maßnahmenkatalog 2024

Der De-Minimis Maßnahmenkatalog wird vom Bundesamt für Güterverkehr ständig den aktuellen Gesetzen und Erfordernissen angepasst: Manche De-Minimis-Maßnahmen, die in der Vergangenheit bezuschusst wurden, fallen in der aktuellen De-Minimis-Förderperiode 2024 weg, andere kommen hinzu.
In der folgenden Tabelle haben wir Ihnen weitere De-Minimis Maßnahmen, geordnet nach Anwendungsfeld, zusammengestellt.

Übersicht: De-Minimis Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog - geordnet nach Einsatzgebiet (Stand De-Minimis Richtlinie 2023)

Eine weitergehende Übersicht finden Sie hier: Was wird gefördert? Der De-Minimis Maßnahmenkatalog 2024
Anwendungsgebiet
1 De-Minimis Maßnahmen LKW, Sattelzugmaschine, Auflieger, Anhänger
2 De-Minimis Maßnahmen in der Fahrerkabine
3 De-Minimis Förderung von Reifen
4 De-Minimis Förderung von Arbeitskleidung (nur bis De-Minimis Förderperiode 2022)
5 De-Minimis Förderung in der Ladungssicherung (nur bis De-Minimis Förderperiode 2022)
6 De-Minimis Förderung von Telematik und Ortungssystemen (GPS)
7 De-Minimis Förderung zum Schutz gegen Diebstahl
8 De-Minimis Förderung von sonstigen Anschaffungen

Die aktuellsten Beiträge unserer De-Minimis Depesche

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Das De-Minimis Handbuch 2024 für das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit ist erschienen!
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