De-Minimis Förderung gegen LKW Diebstahl, Ladungsdiebstahl und Dieseldiebstahl

De-Minimis Fördermittel für Maßnahmen gegen LKW-Diebstahl, Ladungsdiebstahl und Dieseldiebstahl

Auf mehrere Milliarden Euro beläuft sich der jährliche volkswirtschaftliche Schaden aus Ladungsdiebstahl. Nicht immer greift die Versicherung des Spediteurs, hinzu kommen Kosten beispielsweise für das Flicken der Planen. Dieseldiebstahl ist in Zeiten steigender Kraftstoffpreise erneut ein zunehmendes Problem, schnell entsteht ein Schaden aus dem Diebstahl von Diesel von mehreren hundert Euro. Der Supergau ist, wenn direkt der ganze LKW mit Auflieger und Ladung gestohlen wird.
Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die bisherigen (in 2023 gültige De-Minimis Richtlinie) De-Minimis Förderung von Maßnahmen gegen Diebstahl und verweisen von hier aus auf unsere Seiten mit weitergehenden Informationen zu dem Thema.

Bild Diebstahl von jette55 auf Pixabay

Übersicht: Beispiele für De-Minimis Maßnahmen zum Schutz gegen Diebstahl am LKW, Sattelzugmaschine, Auflieger und Anhänger (in 2023 gültige De-Minimis Richtlinie)

Fahrzeug Schutz gegen Beispiel De-Minimis Maßnahme
LKW, Sattelzugmaschine Diebstahl des LKW oder der Sattelzugmaschine De-Minimis Maßnahme Wegfahrsperre
Sofern die Wegfahrsperre Ausstattung eines gemieteten/geleasten/finanzierten LKW oder Sattelzugmaschine ist, ist diese über die De-Minimis Förderung von längerfristigen Verträgen zu berücksichtigen
LKW, Sattelzugmaschine Dieseldiebstahl De-Minimis Maßnahme Siebeinsatz im Tank
LKW, Auflieger, Anhänger Ladungsdiebstahl De-Minimis Maßnahme schnittfeste Gitterplane
LKW, Sattelzugmaschine, Auflieger, Anhänger Ladungsdiebstahl, Fahrzeugdiebstahl De-Minimis Maßnahme Parken auf besonders gesicherten Parkplätzen


Maßnahmen zum Schutz gegen Diebstahl im aktuellen Maßnahmenkatalog des Förderprogramm De-Minimis des BALM (in 2023 gültige De-Minimis Richtlinie)

Die eine Seite der Betrachtung berücksichtigt die reinen Kosten aus dem Diebstahl. Eine andere ist auch sich in einen LKW-Fahrer hineinzuversetzen, dem während seines Schlafes Diebe wenige Meter hinter seinem Bett den Tank leeren oder den Auflieger aufschlitzen.
Das Bundesamt für Güterverkehr hat frühzeitig auf die Gefahren des Diebstahls hingewiesen und auch darauf hingewirkt, daß Maßnahmen zum Schutz gegen Diebstahl in den De-Minimis Maßnahmenkatalog 2024 aufgenommen wurden. Dazu gehören zum einen klassische Maßnahmen die der direkten Sicherung beispielsweise des LKW oder der Ladung dienen. Aber auch auf den ersten Blick pragmatische: So wird beispielsweise der Kofferaufbau eines Aufliegers mit Hartschale gefördert, wenn er vor Ladungsdiebstahl schützt. Und, natürlich, hat das BAG auch ein großes Augenmerk auf die Belange der Fahrer gelegt. Das Förderprogramm De-Minimis bezuschusst deshalb die Anschaffung beispielsweise eines "Panic-Buttons", den der Fahrer des LKW betätigen kann um eine direkte Verbindung zur Polizei aufzubauen oder Nachtverriegelungen im Fahrerhaus um sich zumindest in der Fahrerkabine sicher(er) zu fühlen (und zu sein!).

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Optimaler Schutz gegen LKW Diebstahl, Ladungsdiebstahl und Dieseldiebstahl? Die Mischung macht es (in 2023 gültige De-Minimis Richtlinie)

Es gibt nicht nur die eine Lösung zum Schutz gegen LKW Diebstahl, Ladungsdiebstahl oder Dieseldiebstahl. Das BAG trägt dem Rechnung, indem es nicht einschränkend De-Minimis Maßnahmen aufzählt, sondern bewusst auch für Innovationen Raum schafft und die Kombination von Maßnahmen unterstützt.
Ein Beispiel aus der Praxis: Die Spedition Sicher (der Name ist geändert) aus dem Rheinland (der Ort stimmt) transportiert hochwertige Konsumgüter im Fernverkehr. Es besteht grundsätzlich das Risiko des LKW-Diebstahls, des Ladungsdiebstahls und des Dieseldiebstahls, insbesondere bei nächtlichen Standzeiten.
Der LKW wurde gemeinsam mit dem Fahrer und der auf Unternehmensberatung für Speditionen und Transportunternehmen spezialisierten Speditionsexperten konfiguriert um einerseits den Wünschen des Fahrers Rechnung zu tragen und andererseits ein optimales betriebswirtschaftliches Ergebnis hinsichtlich der De-Minimis-Förderung zu erzielen. (Lesen Sie hierzu auch unsere Seite: De-Minimis Förderung der Ausstattung in der Fahrerkabine)
Das Fahrzeug wurde so ab Werk mit einer Diebstahlwarnanlage, einer Wegfahrsperre, abschließbaren Tankdeckeln, einem Panic-Button und einer Nachtverriegelung im Fahrerhaus ausgestattet. Diese Ausstattungsmerkmale sind vom BAG über das Förderprogramm De-Minimis als Maßnahme zum Schutz gegen Diebstahl mit 80% der Nettoanschaffungskosten gefördert worden.
Sofern der LKW am Ende der Schichtzeit des Fahrers nicht leer ist, was in etwa vier von fünf Tagen der Fall ist, übernachtet der Fahrer mit dem LKW auf besonders gesicherten Parkplätzen. Diese Parkplätze bieten neben den Sicherheitsmaßnahmen auch eine umfangreiche Infrastruktur zum Wohl des LKW-Fahrers. Die Kosten, die im Durchschnitt etwa doppelt so hoch sind wie das Übernachten auf herkömmlichen Rastplätzen mit Parkgebühren, werden ebenfalls über das Förderprogramm De-Minimis des BAG mit 80% bezuschusst.
An einigen Wochenenden stellt der Fahrer den beladenen LKW auf dem eigenen Betriebsgelände ab, bevor er am Montag zur Entladestelle weiterfährt. Die Spedition Sicher hat für die Zeit von Freitagabend bis Montagmorgen einen Wachdienst engagiert, der das Gelände rund um die Uhr überwacht. Die Kosten für den Wachdienst werden zu 80% über das Förderprogramm De Minimis vom BAG bezuschusst.

Das sinnvolle Zusammenstellen von De-Minimis Maßnahmen führt hier also zu einem guten Ergebnis. Natürlich, es ist kein LKW-Diebstahl, kein Ladungsdiebstahl und kein Dieseldiebstahl vollständig ausgeschlossen, er wird aber ganz erheblich erschwert. Die Wahrscheinlichkeit, daß sich ein Dieb an ein solches mit Alarmanlage und Nachtverriegelung ausgestattetes Fahrerhaus macht dürfte sehr gering sein.

Damit Sie einen Eindruck über die vielfältigen Möglichkeiten der Förderung von De-Minimis Maßnahmen zum Schutz gegen LKW-Diebstahl, Ladungsdiebstahl und Dieseldiebstahl erhalten, empfehlen wir Ihnen auch unser De-Minimis Handbuch:

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Wir geben Ihnen regelmäßig hervorragende Tipps, informieren Sie über die wichtigsten der laufenden (Gesetzes-)Änderungenm und werfen mit Ihnen gemeinsam einen Blick nach rechts und links: Denn es gibt weit mehr Förderprogramme für Transportunternehmen, Speditionen und andere Unternehmen mit LKW als das Förderprogramm De Minimis des BAG.

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Weitere Anschaffungen aus dem De-Minimis Maßnahmenkatalog 2024

Der De-Minimis Maßnahmenkatalog wird vom Bundesamt für Güterverkehr ständig den aktuellen Gesetzen und Erfordernissen angepasst: Manche De-Minimis-Maßnahmen, die in der Vergangenheit bezuschusst wurden, fallen in der aktuellen De-Minimis-Förderperiode 2024 weg, andere kommen hinzu.
In der folgenden Tabelle haben wir Ihnen weitere De-Minimis Maßnahmen, geordnet nach Anwendungsfeld, zusammengestellt.

Übersicht: De-Minimis Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog - geordnet nach Einsatzgebiet (Stand De-Minimis Richtlinie 2023)

Eine weitergehende Übersicht finden Sie hier: Was wird gefördert? Der De-Minimis Maßnahmenkatalog 2024
Anwendungsgebiet
1 De-Minimis Maßnahmen LKW, Sattelzugmaschine, Auflieger, Anhänger
2 De-Minimis Maßnahmen in der Fahrerkabine
3 De-Minimis Förderung von Reifen
4 De-Minimis Förderung von Arbeitskleidung (nur bis De-Minimis Förderperiode 2022)
5 De-Minimis Förderung in der Ladungssicherung (nur bis De-Minimis Förderperiode 2022)
6 De-Minimis Förderung von Telematik und Ortungssystemen (GPS)
7 De-Minimis Förderung zum Schutz gegen Diebstahl
8 De-Minimis Förderung von sonstigen Anschaffungen

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