Verantwortlich für die ordnungsgemäße Ladungssicherung ist sowohl der Versender als auch der Fahrer und der Halter
des Fahrzeugs. Selbst wenn man als Unternehmer egoistisch an das Thema herangehen würde: Durch das hohe
Haftungsrisiko bei Unfällen sollte die bestmögliche Ladungssicherung immer Anspruch sein. Dazu gehört auch
dem Fahrer hochwertige und einfach anzuwendende Ladungssicherungsmittel an die Hand zu geben. Und bei fast
allen Ladungssicherungsmitteln gilt: Mehr sichert mehr! Zusätzliches Ladungssicherungsmittel werden
im Rahmen des De-Minimis-Fördermittelprogramms des BAG mit 80% der Nettoanschaffungskosten bezuschusst.
Bild Zurrgurt von Hans Braxmeier auf Pixabay
Fahrzeugart | Beispiel De-Minimis Maßnahme Ladungssicherung |
---|---|
LKW / Auflieger Plane Spriegel | Zurrgurrt, Antirutschmatte, Aufsatzbretter |
LKW / Auflieger Kühler und Koffer | Klemmbalken, Doppelstockbalken |
Container | Netze |
Tankfahrzeuge | Multicontrol |
Glastransportfahrzeuge | Glastransportgestelle |
Ich persönlich fühle mich auf deutschen Autobahnen insbesondere auch deshalb sicher, weil ich weiß, daß das Bundesamt für Güterverkehr mit - wenn auch zu wenigen - sehr guten und engagierten Beamten und Mitarbeitern für unser aller Sicherheit sorgen. Und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Speditionen und Transportunternehmen verbessern, indem die Anforderungen an die Sicherheit auch für nicht deutsche LKW durch das BAG durchgesetzt werden und Preisunterschiede nivellieren. Mit dem Förderprogramm De-Minimis macht das BAG ein unschlagbares Angebot die Sicherheit deutscher LKW noch einmal deutlich zu erhöhen und auch hier Wettbewerbsvorteile zu erzielen: Wenn der Versender Ware verschickt, dann spielt auch die Sicherheit, sei es direkt oder indirekt über dessen Ruf, des Transports im Hintergrund eine gewichtige Rolle. Und dann sprechen wir auch über andere Preise.
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Eines der Ziele des Fördermittelprogramms De Minimis 2020 des BAG ist die Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr
mit schweren Nutzfahrzeugen. Das Förderprogramm ist dabei so gestaltet, daß es keinerlei Einschränkungen auf die Ladungsart
enthält und vielmehr alle aktuell und auch zukünftig denkbaren Transporte - und damit auch die zugehörigen Ladungssicherungsmittel -
berücksichtigt.
Gefördert werden klassische Ladungssicherungsmittel wie Zurrgurrte beziehungsweise Spanngurrte zum Niederzurren beispielsweise
einer Kiste auf der Ladefläche. Nehmen wir an, die Kiste hätte eine Länge von 2 Metern und ein Gewicht von 200 Kilogramm so würden
in der Regel für die Ladungssicherung zwei Zurrgurrte ausreichen. Sichern Sie die Kiste mit einem zusätzlichen Zurrgurt ist
dieser überobligatorisch und damit im Rahmen des Förderprogramms De Minimis 2020 förderfähig.
Ebenfalls als klassische Ladungssicherungsmittel kann man Antirutschmatten (Gummimatten) oder Ladebalken (Klemmbalken) sehen. Bleiben
wir bei der Kiste aus dem vorangehenden Beispiel, so wären zusätzliche Antirutschmatten bei der Ladungssicherung ebenfalls
über das Förderprogramm De Minimis 2020 förderfähig. Ähnlich ist das Prinzip bei der Förderung von
Klemmbalken (Ladebalken): Nehmen wir an, auf einem LKW oder Auflieger sollten die darauf geladenen neun Paletten Brot (leicht!) im
Rahmen der Ladungssicherung gesichert werden. In der Regel dürften drei bis vier Klemmbalken (Ladebalken) diese Aufgabe gut erfüllen.
Setzen Sie nun zusätzlich weitere zwei Klemmbalken (Ladebalken) ein, sind auch diese überobligatorisch und damit im Rahmen
des Förderprogramms De Minimis 2020 förderfähig.
Aber, und damit kommen wir auf den Kern des Förderprogramms De-Minimis und den Beginn dieses Absatzes zurück: Förderfähig
sind auch andere Ladungssicherungsmittel, sofern diese die Sicherheit erhöhen und nicht vorgeschrieben, also zusätzlich, sind.
Beispiele sind das Multicontrol in Tankfahrzeugen, Glastransportgestelle für Glastransporte, Adapter-Spezialelemente fpr Trafotransporte, Netze in Containern, Schiebeverdeckplanen für Kipperfahrzeuge oder Trenngitter
für Viehtransporte.
Damit Sie einen Eindruck über die vielfältigen Möglichkeiten der Förderung von Ladungssicherungsmitteln im Rahmen des
Förderprogramms De Minimis 2020 erhalten, empfehlen wir Ihnen auch unser De-Minimis Handbuch:
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Daniel M. Giel
Das De-Minimis 2019 Handbuch
108 Seiten
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Der De-Minimis Maßnahmenkatalog wird vom Bundesamt für Güterverkehr ständig den aktuellen Gesetzen und Erfordernissen
angepasst: Manche De-Minimis-Maßnahmen, die in der Vergangenheit bezuschusst wurden, fallen in der aktuellen
De-Minimis-Förderperiode 2020 weg,
andere kommen hinzu.
In der folgenden Tabelle haben wir Ihnen weitere De-Minimis Maßnahmen, geordnet nach Anwendungsfeld,
zusammengestellt.
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Auch bei der Förderung von Reifen ändert sich in der De-Minimis Förderperiode 2020 einiges. Lesen Sie hierzu mehr: De-Minimmis 2020: Änderung bei der Förderung von Reifen