Auf mehrere Milliarden Euro beläuft sich der jährliche volkswirtschaftliche Schaden aus Ladungsdiebstahl. Nicht immer
greift die Versicherung des Spediteurs, hinzu kommen Kosten beispielsweise für das Flicken der Planen. Dieseldiebstahl
ist in Zeiten steigender Kraftstoffpreise erneut ein zunehmendes Problem, schnell entsteht ein Schaden
aus dem Diebstahl von Diesel von mehreren hundert Euro. Der Supergau ist, wenn direkt der ganze LKW mit Auflieger und
Ladung gestohlen wird.
Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die bisherigen (in 2023 gültige De-Minimis Richtlinie) De-Minimis Förderung von Maßnahmen
gegen Diebstahl und verweisen von hier aus auf unsere Seiten mit weitergehenden Informationen zu dem Thema.
Bild Diebstahl von jette55 auf Pixabay
Fahrzeug | Schutz gegen | Beispiel De-Minimis Maßnahme |
---|---|---|
LKW, Sattelzugmaschine | Diebstahl des LKW oder der Sattelzugmaschine | De-Minimis Maßnahme Wegfahrsperre Sofern die Wegfahrsperre Ausstattung eines gemieteten/geleasten/finanzierten LKW oder Sattelzugmaschine ist, ist diese über die De-Minimis Förderung von längerfristigen Verträgen zu berücksichtigen |
LKW, Sattelzugmaschine | Dieseldiebstahl | De-Minimis Maßnahme Siebeinsatz im Tank |
LKW, Auflieger, Anhänger | Ladungsdiebstahl | De-Minimis Maßnahme schnittfeste Gitterplane |
LKW, Sattelzugmaschine, Auflieger, Anhänger | Ladungsdiebstahl, Fahrzeugdiebstahl | De-Minimis Maßnahme Parken auf besonders gesicherten Parkplätzen |
Die eine Seite der Betrachtung berücksichtigt die reinen Kosten aus dem Diebstahl. Eine andere ist auch
sich in einen LKW-Fahrer hineinzuversetzen, dem während seines Schlafes Diebe wenige Meter hinter seinem Bett
den Tank leeren oder den Auflieger aufschlitzen.
Das Bundesamt für Güterverkehr hat frühzeitig auf die Gefahren des Diebstahls hingewiesen und auch
darauf hingewirkt, daß Maßnahmen zum Schutz gegen Diebstahl in den De-Minimis Maßnahmenkatalog 2025
aufgenommen wurden. Dazu gehören zum einen klassische Maßnahmen die der direkten Sicherung beispielsweise des LKW
oder der Ladung dienen. Aber auch auf den ersten Blick pragmatische: So wird beispielsweise der Kofferaufbau eines Aufliegers
mit Hartschale gefördert, wenn er vor Ladungsdiebstahl schützt. Und, natürlich, hat das BAG auch ein großes Augenmerk
auf die Belange der Fahrer gelegt. Das Förderprogramm De-Minimis bezuschusst deshalb die Anschaffung beispielsweise
eines "Panic-Buttons", den der Fahrer des LKW betätigen kann um eine direkte Verbindung zur Polizei aufzubauen oder
Nachtverriegelungen im Fahrerhaus um sich zumindest in der Fahrerkabine sicher(er) zu fühlen (und zu sein!).
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Es gibt nicht nur die eine Lösung zum Schutz gegen LKW Diebstahl, Ladungsdiebstahl oder Dieseldiebstahl. Das BAG trägt dem Rechnung,
indem es nicht einschränkend De-Minimis Maßnahmen aufzählt, sondern bewusst auch für Innovationen Raum schafft und die Kombination
von Maßnahmen unterstützt.
Ein Beispiel aus der Praxis: Die Spedition Sicher (der Name ist geändert) aus dem Rheinland (der Ort stimmt) transportiert
hochwertige Konsumgüter im Fernverkehr. Es besteht grundsätzlich das Risiko des LKW-Diebstahls, des Ladungsdiebstahls und des
Dieseldiebstahls, insbesondere bei nächtlichen Standzeiten.
Der LKW wurde gemeinsam mit dem Fahrer und der auf Unternehmensberatung
für Speditionen und Transportunternehmen spezialisierten Speditionsexperten konfiguriert um einerseits den Wünschen des Fahrers Rechnung
zu tragen und andererseits ein optimales betriebswirtschaftliches Ergebnis hinsichtlich der De-Minimis-Förderung zu erzielen. (Lesen Sie
hierzu auch unsere Seite: De-Minimis Förderung der Ausstattung in der Fahrerkabine)
Das Fahrzeug wurde so ab Werk mit einer Diebstahlwarnanlage, einer Wegfahrsperre, abschließbaren Tankdeckeln, einem Panic-Button und
einer Nachtverriegelung im Fahrerhaus ausgestattet. Diese Ausstattungsmerkmale sind vom BAG über das Förderprogramm De-Minimis
als Maßnahme zum Schutz gegen Diebstahl mit 80% der Nettoanschaffungskosten gefördert worden.
Sofern der LKW am Ende der Schichtzeit des Fahrers nicht leer ist, was in etwa vier von fünf Tagen der Fall ist, übernachtet
der Fahrer mit dem LKW auf besonders gesicherten Parkplätzen. Diese Parkplätze bieten neben den Sicherheitsmaßnahmen
auch eine umfangreiche Infrastruktur zum Wohl des LKW-Fahrers. Die Kosten, die im Durchschnitt etwa doppelt so hoch
sind wie das Übernachten auf herkömmlichen Rastplätzen mit Parkgebühren, werden ebenfalls über das Förderprogramm
De-Minimis des BAG mit 80% bezuschusst.
An einigen Wochenenden stellt der Fahrer den beladenen LKW auf dem eigenen Betriebsgelände ab, bevor er am Montag
zur Entladestelle weiterfährt. Die Spedition Sicher hat für die Zeit von Freitagabend bis Montagmorgen einen Wachdienst engagiert,
der das Gelände rund um die Uhr überwacht. Die Kosten für den Wachdienst werden zu 80% über das Förderprogramm De Minimis
vom BAG bezuschusst.
Das sinnvolle Zusammenstellen von De-Minimis Maßnahmen führt hier also zu einem guten Ergebnis. Natürlich, es ist kein LKW-Diebstahl,
kein Ladungsdiebstahl und kein Dieseldiebstahl vollständig ausgeschlossen, er wird aber ganz erheblich erschwert. Die Wahrscheinlichkeit,
daß sich ein Dieb an ein solches mit Alarmanlage und Nachtverriegelung ausgestattetes Fahrerhaus macht dürfte sehr gering sein.
Damit Sie einen Eindruck über die vielfältigen Möglichkeiten der Förderung von De-Minimis Maßnahmen zum Schutz gegen
LKW-Diebstahl, Ladungsdiebstahl und Dieseldiebstahl erhalten, empfehlen wir Ihnen auch unser De-Minimis Handbuch:
Wenn Sie unseren Fördermittelservice bereits nutzen, kennen Sie es bereits: Unser aktuelles
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Der De-Minimis Maßnahmenkatalog wird vom Bundesamt für Güterverkehr ständig den aktuellen Gesetzen und Erfordernissen
angepasst: Manche De-Minimis-Maßnahmen, die in der Vergangenheit bezuschusst wurden, fallen in der aktuellen
De-Minimis-Förderperiode 2025 weg,
andere kommen hinzu.
In der folgenden Tabelle haben wir Ihnen weitere De-Minimis Maßnahmen, geordnet nach Anwendungsfeld,
zusammengestellt.
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