Das bekannte Förderprogramm De-Minimis, das seit 2024 offiziell „Umweltschutz und Sicherheit" heißt, startet in eine neue Runde. In der Förderperiode 2026 können Unternehmen des Güterkraftverkehrs wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung von Umweltschutz, Sicherheit und Effizienz beantragen.
14.11.2025: Nach über 15-stündiger Bereinigungssitzung hat der Haushaltsausschuss den Bundesetat für 2026 verabschiedet.
Fördermittel verfügbar: 261,9 Millionen Euro
Ausreichend für: Bis zu 130.950 LKW (bei voller Auszahlung von je 2.000 Euro je Fahrzeug)
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De-Minimis 2025 Handbuch mit hunderten Beispielen für Fördermaßnahmen für die aktuelle Förderperiode 2025 im Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (vormals De-Minimis).
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Daniel M. Giel
Das De-Minimis 2025 Handbuch
340 Seiten
ISBN: 978-3819273865
Sobald die Fördertöpfe aufgebraucht sind, gibt es keine Zuwendungsbescheide mehr – auch wenn Sie grundsätzlich berechtigt wären.
Risiko fehlerhafter Anträge: Fehler im De-Minimis Antrag führen zur Ablehnung. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern. Bei einer korrigierten Neueinreichung gilt das spätere Antragsdatum – mit dem Risiko, dass die Fördertöpfe dann bereits leer sind.
Verpassen Sie keine wichtigen Updates, Termine und Fristen zur De-Minimis-Förderung. Die De-Minimis-Depesche informiert Sie kostenlos über alle Neuigkeiten zum Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit – mit wertvollen Tipps zu neuen und bestehenden Fördermaßnahmen.
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Folgende Investitionen können über das Programm Umweltschutz und Sicherheit 2026 bezuschusst werden:
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Bis zu 2.000 Euro pro LKW und Jahr. Ein Unternehmen kann maximal 33.000 Euro Zuschüsse aus dem Programm erhalten.
Fehlerhafte Anträge werden abgelehnt. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern. Bei einer Neueinreichung gilt das spätere Antragsdatum – mit dem Risiko, dass die Fördertöpfe dann leer sind.
Nein, Sie haben innerhalb des Bewilligungszeitraums Zeit für die Umsetzung. Die genauen Fristen entnehmen Sie Ihrem Zuwendungsbescheid.
Ja, auch Unternehmen mit Werkverkehr sind antragsberechtigt, solange sie Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 GüKG durchführen.
Es gibt keinen Unterschied – das Förderprogramm heißt seit 2024 offiziell „Umweltschutz und Sicherheit". Die Bezeichnung „De-Minimis" wird jedoch weiterhin häufig verwendet.
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Hier sehen Sie Beispiele von Investitionen, die über das Förderprogramm De-Minimis des BALM bezuschusst werden
Lärmarm, geräuscharm, rollwiderstandsoptimiert
Zusätzlich und überobligatorisch
Zusätzlich und überobligatorisch
Hardware, Software und Daten
Von der Liege bis zum Kühlschrank
Für besonders gesicherte Parkplätze
De-Minimis Förderung von Reifen: Bild von Peter H auf Pixabay
De-Minimis Förderung von zusätzlichen Ladungssicherungsmitteln: Bild von Hans Braxmeier auf Pixabay
De-Minimis Förderung von Arbeitskleidung: Bild von DavidRockDesign auf Pixabay
De-Minimis Förderung ergonomischer Gestaltung von Fahrerarbeitsplätzen: Bild von Peter H auf Pixabay
De-Minimis Förderung von Parkplatzgebühren: Bild von riko000 auf Pixabay
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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Nutzen Sie die Zeit und prüfen Sie die vergangenen Förderperioden
Antrag De-Minimis/US 2025
Der Maßnahmenkatalog in der Förderperiode 2025 im Programm Umweltschutz und Sicherheit/De-Minimis ist der beste und umfangreichste seit Jahren. Verpassen Sie keine Maßnahme mit dem aktuellen De-Minimis Handbuch.
Das De-Minimis Handbuch 2025 ist erschienen!
In der Förderperiode 2025 sind viele LKW-Planen förderfähig - informieren Sie sich in unserer Deminimis-Depesche
Viele LKW-Planen förderfähig