Das De-Minimis Förderprogramm des BALM bezuschusst bislang (Stand: De-Minimis Richtlinie 2023) im Rahmen des De Minimis Maßnahmenkatalogs
Reifen für LKW.
Zu den Änderungen der De-Minimis-Förderung für Winterreifen seit der Deminimis Förderperiode 2018
lesen Sie unten. Informationen zu den Änderungen im Förderprogramm
De-Minimis in 2020 lesen Sie unter dem vorangehenden Link.
De-Minimis Maßnahmen |
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Reifen mit einer Energie-Effizienz-Klasse A bis C |
Reifen, deren Energielabel mit einer schwarzen Schallwelle gekennzeichnet sind |
und andere mehr... |
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Daniel M. Giel
Das De-Minimis 2024 Handbuch
304 Seiten
ISBN: 978-3758370717
Über das De-Minimis Förderprogramm des BALM werden bislang (Stand: De-Minimis Richtlinie 2023) im Rahmen des Deminimis Maßnahmenkatalogs
der Kauf, die Miete und das Leasing, die Ersatzbeschaffung von lärm- bzw. geräuscharmen LKW Reifen und beziehungsweise oder
rollwiderstandsoptimierten Reifen gefördert:
„Förderfähig sind sowohl neue als auch gebrauchte Reifen, die hinsichtlich Geräuschentwicklung und Rollwiderstand
optimiert sind und die die Grenzwerte der geltenden EU-Richtlinie übererfüllen.“
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Ab dem 1. Januar 2018 traten neue Gesetze über die Ausrüstung von Lastwagen (LKW) und anderen
schweren Nutzfahrzeugen in Kraft.
Diese Änderungen haben direkten Einfluss auf das De-Minimis Förderprogramm und hier
auch speziell auf die Deminimis-Förderung von Reifen.
Alle Fahrzeuge, LKW, Busse, Transporter, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen
müssen ab dem 1. Januar 2018 an den Antriebsachsen mit Winterreifen ausgerüstet sein. Als
Winterreifen im Sinne der Gesetzgebung gelten ab dem 1. Januar 2018 nur noch solche
mit der Kennzeichnung Bergpiktogramm mit Schneeflocke / 3PMSF (= 3 Peak Mountain Snow Flake):
Winterreifen und Ganzjahresreifen mit der Kennzeichnung M+S, MS, oder M/S mit einem Herstellungsdatum ab dem
01. Januar 2018 gelten nicht mehr als zulässige Winterreifen im Sinne dieser Verordnung.
Hier klicken: Einfaches Diagramm zur Deminimis
Förderung von Reifen in den De-Minimis Förderperioden 2018 und 2019
Grundsätzlich erfolgt die Auszahlung aus dem De-Minimis Förderprogramm des BAG, auch für Reifen, durch
die Bezuschussung von überobligatorischen Maßnahmen.
Da Antriebsachsen von schweren Nutzfahrzeugen
ab dem 1. Januar 2018 mit Winterreifen mit der Kennzeichnung Bergpiktogramm mit Schneeflocke / 3PMSF
ausgerüstet sein müssen, kann die Anschaffung und Anbringung solcher (Winter-)Reifen auf den Antriebsachsen zukünftig nur noch unter Umweltgesichtspunkten
- Schallwelle und Energieeffizienz - im Rahmen des Deminimis-Programms gefördert werden. Auf den anderen
Achsen sind diese Winterreifen mit der Kennzeichnung Bergpiktogramm mit Schneeflocke / 3PMSF in den De-Minimis Förderperioden 2018 und 2019 nicht
vorgeschrieben, im Sinne der De-Minimis-Förderung somit überobligatorisch und können weiterhin
gemäß Fördermaßnahme 1.3 des Deminimis Maßnahmenkatalogs mit 80% der Anschaffungskosten bezuschusst werden.
Beachten Sie aber unbedingt die Änderungen zur De-Minimis Förderung von Reifen in der De-Minimis Förderperiode 2020!
Winterreifen und Ganzjahresreifen mit der Kennzeichnung M+S, MS, oder M/S die bis zum 31.12.2017
hergestellt wurden, können in den De-Minimis Förderperioden 2018 und 2019 entsprechend auf allen Nichtantriebsachsen gemäß der
Fördermaßnahme 1.3 des Deminimis Maßnahmenkatalogs mit 80% der Anschaffungskosten bezuschusst werden.
Auf Antriebsachsen sind diese Winterreifen und Ganzjahresreifen mit der Kennzeichnung M+S, MS, oder M/S die bis zum 31.12.2017
hergestellt wurden nur noch gemäß Fördermaßnahme 1.9 des Deminimis Maßnahmenkatalogs
in Abhängigkeit der ausgewiesenen Schallwellen und des Energieeffizienzlabels förderfähig.
Winterreifen und Ganzjahresreifen mit der Kennzeichnung M+S, MS, oder M/S die ab dem 1. Januar 2018
hergestellt wurden gelten nicht mehr als Winterreifen und sind damit ausschließlich
gemäß Fördermaßnahme 1.9 des Deminimis Maßnahmenkatalogs
in Abhängigkeit der ausgewiesenen Schallwellen und des Energieeffizienzlabels förderfähig.
Hier klicken: Einfaches Diagramm zur Deminimis Förderung von Reifen in den Förderperioden 2018 und 2019
Montagekosten für Winterreifen, Ganzjahresreifen oder Sommerreifen die über das Deminmis-Förderprogramm des BAG bezuschusst werden, sind ebenfalls förderfähig, wenn sie auf der Rechnung der Reifen aufgeführt sind.
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oder lesen Sie weiter im nächsten Kapitel des De Minimis Maßnahmenkatalogs über
die
Deminimis-Förderung von Maßnahmen zur Vermeidung von Diebstählen beispielsweise
mit Diebstahlwarnanlagen, Wegfahrsperren, Deichselsicherungen, Kupplungssicherungen, Siebeinsätzen in den Tanks und
schnittfesten Gitterplanen
oder springen Sie zurück zum vorangehenden Kapitel über
die Deminimis Förderung von überobligatorischen Maßnahmen am
Fahrzeug zur Verringerung des Kraftstoffverbrauchs wie beispielsweise dem Einbau einer Start-Stop-Automatik
Der De-Minimis Maßnahmenkatalog wird vom Bundesamt für Güterverkehr ständig den aktuellen Gesetzen und Erfordernissen
angepasst: Manche De-Minimis-Maßnahmen, die in der Vergangenheit bezuschusst wurden, fallen in der aktuellen
De-Minimis-Förderperiode 2025 weg,
andere kommen hinzu.
In der folgenden Tabelle haben wir Ihnen weitere De-Minimis Maßnahmen, geordnet nach Anwendungsfeld,
zusammengestellt.
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