Die LKW-Reifen Förderung mit dem Förderprogramm De Minimis 2024 des BAG hat voraussichtlich drei Ziele (in 2023 gültige De-Minimis Richtlinie):
Der dritte Punkt, wie auch der zweite, dient vordergründig natürlich auch dem Umweltschutz. Tatsächlich können gute
LKW Reifen auch einen guten Einfluss auf die Tankrechnung haben.
Bild LKW Reifen von Thomas B. auf Pixabay
Kurz und bündig: Die 80%ige Förderung für Reifen mit 3PMSF-(Alpin-)Symbol auf der nicht angetriebenen Lenkachse gibt es im
Fördermittelprogramm De-Minimis des BAG nicht mehr. Diese Förderung beruhte
auf der Erhöhung der Sicherheit im Verkehr mit schweren Nutzfahrzeugen
durch das De Minimis Förderprogramm des BAG.
Die Förderung von LKW Reifen im Rahmen des De-Minimis Förderprogramm des BAG
nach Reifenlabel bleibt dagegen unverändert und gilt für Reifen an allen Achsen - egal ob diese angetrieben sind oder nicht.
Sofern Sie also LKW Reifen mit 3PMSF / Alpin / Schneeflocke - Symbol - siehe Grafik links - nicht auf
montieren können Sie weiterhin den höchstmöglichen De-Minimis Zuschuss in Höhe von 80% der Nettoausgaben beantragen.
Zu den Details lesen Sie bitte weiter unten.
Zunächst einmal gilt ja der Grundsatz im Fördermittelprogramm De-Minimis des BAG, daß
nur solche De-Minimis Maßnahmen förderfähig sind, die
nicht vorgeschrieben, also überobligatorisch sind.
In der De-Minimis Förderperiode 2019 war in der
Straßenverkehrsordnung die Pflicht von Winterreifen auf der Antriebsachse eines LKW vorgeschrieben.
Als Winterreifen gelten - auch in die Zukunft reichend - solche Reifen, die das 3PMSF-Symbol tragen. Im Umkehrschluss galten damit
zwei Dinge:
Ab dem 1. Juli 2020 tritt aber eine wichtige Änderung für die Bereifung von LKW in Kraft: Denn ab dem 1. Juli 2020
müssen LKW nicht nur auf der Antriebsachse oder den Antriebsachsen bei winterlichen Verhältnissen Winterreifen, also
Reifen mit 3PMSF bzw. Schneeflockesymbol, aufgezogen haben. Ab diesem Datum sind auch für die vordere Lenkachse
oder die vorderen Lenkachsen Reifen mit 3PMSF-Symbol verpflichtend.
Damit sind aber Reifen, sowohl Ganzjahresreifen als auch Winterreifen, mit dem 3PMSF- beziehungsweise Alpin-Symbol
nicht mehr überobligatorisch und können als De-Minimis Maßnahme nicht mehr gefördert werden.
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Wenn Sie Reifen mit 3PMSF beziehungsweise Alpin-Symbol an die Radposition nicht angetriebener Achsen, die auch keine Lenkachse sind,
aufziehen, sind diese natürlich weiterhin überobligatorisch! Sie können in diesem Falle den höchstmöglichen De-Minimis Zuschuss
von 80% der Nettoausgaben für Ihre Reifen - und deren Montagekosten - beantragen.
Damit sind dann insbesondere Reifen mit 3PMSF-Kennzeichung am Auflieger oder Anhänger weiterhin über
das De-Minimis Fördermittelprogramm des BAG vollumfassend förderfähig.
Was sonst noch über das De-Minimis
Fördermittelprogramm am Auflieger oder Anhänger gefördert wird lesen Sie übrigens unter
dem vorangehenden Link.
Während die Förderung von Reifen mit 3PMSF / Alpin Symbol im Rahmen des De-Minimis Programms
der Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr dient, hat die Bezuschussung von geräuscharmen und besonders kraftstoffeffizienten
LKW Reifen den Umweltschutz als Hintergrund.
Damit gilt die De-Minimis Förderung auch für Reifen die
Der De-Minimis Zuschuss für solche LKW Reifen erfolgt anhand der Angaben auf dem Reifenlabel. Zuweilen
kann es deshalb wirtschaftlich sinnvoller sein, bestimmte bessere oder schlechtere Eigenschaften des Reifen mit einem
höheren oder niedrigeren Preis für den LKW Reifen abzuwägen. Unter besonderen Berücksichtigung der Lebensdauer
des jeweiligen Reifens, natürlich.
Sofern Sie unseren De-Minimis Fördermittelservice nutzen, berechnen wir Ihnen vorab die wirtschaftlich
optimalen Anschaffungskosten für die von Ihnen gewünschten Reifen unter Berücksichtigung des De-Minimis Zuschusses.
Möchten Sie die genaue De-Minimis Förderung für bestimmte LKW Reifen anhand des Reifenlabels berechnen, empfhehlen
wir Ihnen das Reifen-Spezial in unserem De-Minimis Handbuch. Hier sehen Sie auch auf einen Blick, wie Sie mit
den Kosten für die Entsorgung alter Reifen umgehen müssen oder wie Sie die Kosten für die Montage von LKW Reifen
ansetzen.
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Daniel M. Giel
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Nun ist es, gerade bei LKW-Reifen, nicht so, daß es den einen Reifen gibt, der besonders lärmarm ist und gleichzeitig einen niedrigen
Kraftstoffverbrauch hat. Es gibt etliche LKW-Reifen, die alle unterschiedlich viel Lärm machen und somit
auch verschiedenen Lärmemissionsklassen zugeordnet werden. (Nebenbei: Der Lärm eines LKW-Reifens für
das Reifenlabel wird übrigens gemessen, indem ein LKW mit abgeschaltetem Motor an einer Meßstelle vorbeirollt.)
Das gleiche gilt für den Rollwiderstand von LKW-Reifen: Fast umfangreicher als beim Kauf eines Kühlschranks sind
die unterschiedlichen Energieeffizienzklassen auf dem Reifenlabel.
Das BAG hat für das Förderprogramm De Minimis deshalb eine sowohl intelligente, als auch realitätsnahe und sehr faire
Lösung für die Förderung unterschiedlicher LKW Reifen gefunden:
Die De Minimis Förderung von Reifen fasst nämlich die Kriterien Rollwiderstand und
externes Rollgeräusch ("Lärm") mittels
einer Formel zusammen. Dabei werden zum einen LKW Reifen, die mit der Energieffizienzklasse A bis C gekennzeichnet sind,
zuwendungsfähige Ausgaben von 30% bis 50% der Nettoanschaffungskosten zugeordnet. Ein LKW Reifen mit der schlechteren
Energieeffizienzklasse C wird
in diesem Falle mit einem De-Minimis Zuschuss auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 30% gefördert, ein LKW Reifen
mit der besten Energieeffizienzklasse A
aber auf Basis zuwendungsfähiger Ausgaben in Höhe von 50%.
Ist der LKW Reifen nun zudem relativ leise, erhöht sich die De Minimis Förderung des LKW Reifens. Bis zu 30% der
Nettoanschaffungskosten
berücksichtigt die De Minimis Reifen-Förderung für besonders leise LKW Reifen als zuwendungsfähige Ausgaben.
Grundlage für die Förderung des LKW Reifens wegen einer geringen Lärmemission ist auch hier das jeweilige Reifenlabel.
Die im Rahmen des Förderprogramms De Minimis berücksichtigten, sogenannten zuwendungsfähigen Ausgaben können also auf Basis
der Energieeffizienz und der Geräuschemission
bis zu 80% der Anschaffungskosten eines LKW-Reifens betragen. Der Zuschuss de De-Minimis Fördermittelprogramms
2024 beträgt übrigens 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben. LKW Reifen, die nicht die Ansprüche des De-Minimis Förderprogramms
an die Lärmemission erfüllen und LKW Reifen mit einer Energieeffizienzklasse ab D oder schlechter, werden jedoch auf Basis
dieser Werte nicht gefördert. Eine Förderung käme jedoch auf Basis anderer Kennzeichen des LKW-Reifens in Frage.
Förderziel | De-Minimis Maßnahmen | Beispiel |
---|---|---|
Umweltschutz | Lärmarme und energieeffiziente LKW Reifen | LKW Reifen mit Geräuschemissionsklasse 1 und Energieeffizienzklasse A |
Sicherheit | Reifen, die die Sicherheit erhöhen und nicht vorgeschrieben sind | Reifen mit 3PMSF-Symbol (Schneeflockensymbol) auf der Lenkachse eines LKW |
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Der De-Minimis Maßnahmenkatalog wird vom Bundesamt für Güterverkehr ständig den aktuellen Gesetzen und Erfordernissen
angepasst: Manche De-Minimis-Maßnahmen, die in der Vergangenheit bezuschusst wurden, fallen in der aktuellen
De-Minimis-Förderperiode 2024 weg,
andere kommen hinzu.
In der folgenden Tabelle haben wir Ihnen weitere De-Minimis Maßnahmen, geordnet nach Anwendungsfeld,
zusammengestellt.
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Das De-Minimis Handbuch 2024 für das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit ist erschienen!
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