Im Rahmen des De-Minimis Förderprogramm des BAG
ist die Anzahl der sogenannten schweren Nutzfahrzeuge
und die damit verbundene Haltereigenschaft
die Grundlage um den Zuwendungsbetrag, der maximal in Höhe des
unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages
liegen kann, zu berechnen. Hier haben
wir Ihnen Informationen zu den schweren Nutzfahrzeugen im Sinne des Förderprogramms
zusammengestellt.
Bild zum De-Minimis Glossar von Stefan Schweihofer auf Pixabay
Ein schweres Nutzfahrzeug im Sinne der De-Minimis-Förderung im Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit ist ein Kraftfahrzeug, das ausschließlich für den gewerblichen Güterkraftverkehr bestimmt ist. Das schwere Nutzfahrzeug muss ab der Förderperiode 2025 ein technisch zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5t haben und in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sein.
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Daniel M. Giel
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304 Seiten
ISBN: 978-3758370717
Nicht berücksichtigt im Rahmen der Deminimis-Förderung bleiben schwere Nutzfahrzeuge, die der antragstellenden Spedition bzw. dem antragstellendem (Transport-)Unternehmen zwar zur Verfügung gestellt werden, jedoch nicht auf die Spedition/das (Transport-)Unternehmen zugelassen sind: Im Deminimis-Antrag muss deshalb bereits die Haltereigenschaft nachgewiesen werden. Aus dieser muss hervorgehen, daß die schweren Nutzfahrzeuge zu einem bestimmten Stichtag auf das antragstellende Unternehmen zugelassen waren (s.a. Zulassung zum Stichtag).
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Der Zusammenhang zwischen der Definition des schweren Nutzfahrzeugs und der De-Minimis-Fördermittel ist einfach:
Die De Minimis Fördermittel sollten bei Einführung der Maut für die zusätzlichen Kosten deutscher Unternehmen, die
im gewerblichen Güterkraftverkehr oder im Werkverkehr
tätig sind, entlasten. Insofern werden durch die De-Minimis Zuschüsse immer die Unternehmen begünstigt, deren
Fahrzeuge - in diesem Falle also die schweren Nutzfahrzeuge - durch die bundesdeutsche Maut benachteiligt werden.
Diese Begünstigung erfolgt dabei durch einen Zuschuss zu Maßnahmen aus dem jeweils für eine
Deminimis-Förderperiode geltenden
Deminimis Maßnahmenkatalog. Der Deminimis Maßnahmenkatalog
enthält jeweils die Maßnahmen, denen aktuell eine hohe politische Gewichtigung zugeordnet wird.
Mehrheitlich werden schwere Nutzfahrzeuge im gewerblichen Güterkraftverkehr eingesetzt. Aber im Rahmen der Deminimis-Förderung sind auch schwere Nutzfahrzeuge im Werkverkehr förderfähig. Als Faustregel gilt deshalb: Ein schwere Nutzfahrzeug im Sinne der De Minimis/Umweltschutz-Sicherheit Förderung ist ab der Förderperiode 2025 ein Fahrzeug mit einem technisch zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, das gewerblich genutzt wird.
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