Im Rahmen des De-Minimis Förderprogramm des BAG
müssen Sie beim Stellen des Deminimis-Antrags
angeben, ob Sie Werkverkehr betreiben oder über eine
Genehmigung für den gewerblichen Güterkraftverkehr
beziehungsweise eine EU-Lizenz verfügen. In den letztgenannten beiden Fällen
ist für deren Beantragung der Eigenkapitalnachweis für den gewerblichen Güterkraftverkehr
notwendig.
Hier haben wir Ihnen Informationen zu diesem Thema zusammengestellt.
Bild zum De-Minimis Glossar von Stefan Schweihofer auf Pixabay
Für die Ausübung von gewerblichem Güterkraftverkehr ist eine Erlaubnis für den Güterkraftverkehr erforderlich. Für diese ist unter anderem ein Eigenkapitalnachweis für den gewerblichen Güterkraftverkehr notwendig. Dieser Eigenkapitalnachweis für den gewerblichen Güterkraftverkehr ist, wie der Name schon sagt, ein Nachweis über das Eigenkapital des (Transport-)Unternehmens.
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Daniel M. Giel
Das De-Minimis 2024 Handbuch
304 Seiten
ISBN: 978-3758370717
Mit dem Eigenkapitalnachweis für den gewerblichen Güterkraftverkehr weist das Unternehmen nach, daß es über mindestens 9.000 Euro Eigenkapital für den ersten und mindestens 5.000 Euro für jeden weiteren LKW verfügt.
Das Eigenkapital in Höhe von mindestens 9.000 Euro für den ersten und jeweils 5.000 Euro für jeden folgenden LKW soll den Betrieb eines Transportunternehmens sicherstellen: Der LKW und das Unternehmen muss versichert werden, es muss getankt und Maut bezahlt werden. Diese und weitere Kosten müssen in der Regel vorfinanziert werden - bei Zahlungszielen von durchschnittlich 30 Tagen in der Transportbranche kommt erst mit zeitlicher Verzögerung das investierte Geld zurück.
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Der Eigenkapitalnachweis für den gewerblichen Güterkraftverkehr
sollte am besten durch einen auf Transportunternehmen spezialisierte Steuerberater
ausgestellt werden. Sollten Sie dabei sein, ein
Transportunternehmen oder eine Spedition
zu gründen, greifen Sie keinesfalls auf "Gefälligkeitsnachweise" zurück: Starten Sie nur, wenn Sie wirklich über ausreichende
Mittel verfügen! Fehlen Ihnen diese, lassen Sie sich beraten um sie zu erhalten!
Für die Beantragung der Deminimis-Fördermittel ist der Eigenkapitalnachweis für den gewerblichen Güterkraftverkehr
nicht notwendig: Hier wird im Deminimis-Antrag lediglich nach der
Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder
nach einer Gemeinschaftslizenz bzw.
EU-Lizenz gefragt.
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oder lesen Sie weiter im nächsten Kapital über die
Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr
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Speditionen und andere Unternehmen mit LKW als das Förderprogramm De Minimis des BAG.
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