De-Minimis Maßnahmenkatalog 2024

De-Minimis 2024: Gewerblicher Güterkraftverkehr

Im Rahmen des De-Minimis Förderprogramm des BAG dürfen Unternehmen einen De-Minimis-Antrag stellen, die gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben. Hier haben wir Ihnen Informationen zum gewerblichen Güterkraftverkehr zusammengestellt.

Bild zum De-Minimis Glossar von Stefan Schweihofer auf Pixabay

Definition gewerblicher Güterkraftverkehr

Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben. Die Grundlage dieser Definition des gewerblichen Güterkaftverkehrs ist der § 1 (1) Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).

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Die Erlaubnispflicht beim gewerblichen Güterkraftverkehr

In der Regel ist der gewerbliche Güterkraftverkehr erlaubnispflichtig - siehe hierzu § 3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG). Lediglich wenn sich etwas anderes aus dem unmittelbar geltenden europäischen Gemeinschaftsrecht ergibt, ist der gewerbliche Güterkraftverkehr nicht erlaubnispflichtig.

Die Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr wird Transportunternehmen oder Speditionen für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren erteilt. Voraussetzung ist, daß das Transportunternehmen, das gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben möchte, seinen Sitz im Inland hat. Eine weitere Voraussetzung um die Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr zu erhalten, ist der Eigenkapitalnachweis für den gewerblichen Güterkraftverkehr.

Die Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr wird in der Regel als EU-Lizenz für den gewerblichen Güterkraftverkehr erteilt. Für den innerdeutschen gewerblichen Güterkraftverkehr kann das Transportunternehmen aber auch eine einfache Erlaubnis beantragen.

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Werkverkehr vs. gewerblicher Güterkraftverkehr

Dem gewerblichen Güterkraftverkehr steht der Werkverkehr gegenüber. Der Werkverkehr muss beim BAG lediglich angemeldet werden. Im Gegensatz zum gewerblichen Güterkraftverkehr, bei dem ein Transportunternehmen Güter von Dritten befördert, werden beim Werkverkehr diese Transporte für eigene Zwecke durchgeführt.

Pflichtversicherung im gewerblichen Güterkraftverkehr

Der gewerblichen Güterkraftverkehr bringt auch weitere Pflichten mit sich: So muss jedes Transportunternehmen, das gewerblichen Güterkraftverkehr betreibt, eine sogenannte Güterschadenhaftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten. Hintergrund ist die im Vierten Abschnitt des Vierten Buches des Handelsgesetzbuches geregelte Haftung von Transportunternehmen im gewerblichen Güterkraftverkehr:

Das Transportunternehmen, das gewerblichen Güterkraftverkehr betreibt, muss nämlich bis zu einer bestimmten Summe Transportschäden übernehmen, die während Beförderungen mit Be- und Entladeort im Inland entstehen.

Unterteilung des gewerblichen Güterkraftverkehrs

Den gewerblichen Güterkraftverkehr kann man darüber hinaus in vier Bereiche unterteilen:

  • Nationaler gewerblicher Güterkraftverkehr: Hier wird der gewerbliche Güterkraftverkehr innerhalb des eigenen Landes durchgeführt
  • Internationaler gewerblicher Güterkraftverkehr: Der gewerbliche Güterkraftverkehr wird grenzüberschreitend durchgeführt. Innerhalb der Europäischen Union ist für den internationalen gewerblichen Güterkraftverkehr eine EU-Lizenz notwendig.
  • Werkverkehr: Im Gegensatz zum erlaubnispflichtigen gewerblichen Güterkraftverkehr werden hier nur eigene Güter transportiert, der Werkverkehr muss lediglich angemeldet werden
  • Kabotage: Der Kabotage-Verkehr ist gewerblicher Güterkraftverkehr der im Inland durch ein ausländisches Unternehmen durchgeführt wird

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Das De-Minimis Glossar: Alphabetisch sortierte Fachbegriffe rund um das Förderprogramm De-Minimis

Unsere folgende Übersicht erweitern wir ständig um neue Begriff.

De-Minimis Begriff
A Abrechnungsbescheid
De-Minimis Antrag
De-Minimis Antragsfrist
De-Minimis Maßnahme Arbeitsschutzkleidung
B De-Minimis Bemessungsgrundlage
De-Minimis Bewilligungszeitraum
De-Minimis Budgetverfahren
D Durchführungsort
E Eigenkapitalnachweis für den gewerblichen Güterkraftverkehr
Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr
EU-Lizenz
F De-Minimis Förderperiode
De-Minimis Fördertopfverfahren
G Gemeinschaftslizenz
Gewerblicher Güterkraftverkehr
H De-Minimis Haltereigenschaft
K Kabotage
L Längerfristige Verträge
M De-Minimis bei Mietkaufvertrag
De-Minimis Maßnahme
S De-Minimis Definition Schweres Nutzfahrzeug
Selbstfahrende Arbeitsmaschine
De-Minimis Maßnahme Sicherheitsbekleidung
U De-Minimis Unternehmensbezogener Förderhöchstbetrag
V De-Minimis Verbundunternehmen
De-Minimis Verwendungsnachweis
W Werkverkehr
Z De-Minimis Zulassung zum Stichtag
De-Minimis Zuwendungsbescheid
De-Minimis Zuwendungsfähige Ausgaben

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