Die selbstfahrende Arbeitsmaschine wird im Rahmen des De-Minimis Förderprogramm des BAG
nicht für den Deminimis Antrag berücksichtigt.
Die Haltereigenschaft zum jeweiligen
Stichtag kommt also nicht zum Tragen.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen unterliegen in Deutschland nicht der Maut-Pflicht. Für solche selbstfahrenden Arbeitsmaschinen kann somit auch keine Maut-Erstattung beantragt werden. (Wichtige Informationen zu der Maut-Erstattung ab dem 28.10.2020 bis zum 30.09.2021 und auch zu der Maut-Ersatttung davor haben wir Ihnen auf unserer Internetseite www.maut-erstattung.de zusammengestellt.)
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen dienen der Verrichtung von Arbeiten - nicht aber der Beförderung von Gütern. Das Förderprogramm De-Minimis berücksichtigt aber ausdrücklich nur schwere Nutzfahrzeuege die im Güterkraftverkehr eingesetzt werden.
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De-Minimis 2024 Handbuch mit hunderten Beispielen für Fördermaßnahmen für die aktuelle Förderperiode 2024 im Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (vormals De-Minimis).
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Daniel M. Giel
Das De-Minimis 2024 Handbuch
304 Seiten
ISBN: 978-3758370717
Beispiele für selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind:
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