Die zuwendungsfähigen Ausgaben im Förderprogramm De-Minimis sind die Grundlage für den im De-Minimis Abrechnungsbescheid genannten Auszahlungsbetrag. Der De-Minimis Zuschuss beträgt grundsätzlich 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, die im Deminimis Verwendungsnachweis nachgewiesen werden.
Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben im Förderprogramm De-Minimis hängt dabei davon ab, welcher Kategorie die De-Minimis Maßnahme in dem De-Minimis Maßnahmenkatalog zugeordnet wird. In den meisten Fällen entsprechen die zuwendungsfähigen Ausgaben im Förderprogramm De-Minimis den Nettoanschaffungskosten einer De-Minimis Maßnahme.
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Daniel M. Giel
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ISBN: 978-3758370717
Eine Ausnahme von dieser Regel stellen die zuwendungsfähigen Ausgaben von Reifen dar. Reifen werden im Förderprogramm De-Minimis abhängig von der Energieeffizienzklasse und der Geräuschemissionsklasse gefördert, sofern es sich um Reifen ohne 3PMSF-Symbol, runderneuerte Reifen beziehungsweise um Reifen für die Lenkachse oder die Antriebsachse handelt. In diesen Fällen entsprechen die zuwendungsfähigen Ausgaben nicht den Nettoanschaffungskosten der Reifen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben für die Montage von Reifen (unabhängig von der Förderhöhe der Reifen) entspricht dagegen grundsätzlich den Nettokosten.
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