Der Bewilligungszeitraum gibt im Rahmen des De-Minimis Förderprogramm des BAG
das Anfangsdatum und das Enddatum an, zwischen denen De-Minimis Maßnahmen (siehe
De-Minimis: Was wird gefördert?)
durchgeführt werden können. Der De-Minimis Bewilligungszeitraum ist auf dem
Deminimis Zuwendungsbescheid angegeben.
Bild zum De-Minimis Bewilligungszeitraum von Stefan Schweihofer auf Pixabay
Der Bewilligungszeitraum im Rahmen des Förderprogramm De-Minimis des BAG beginnt an dem Tag, an dem der De-Minimis Antrag vollständig und korrekt beim Bundesamt eingereicht wurde.
Nachdem der De-Minimis Antrag eingereicht wurde, wird er im Amt geprüft. Das geht, je nach Aufkommen, sehr schnell. Es kann aber durchaus auch einmal einige Wochen dauern. In dieser Zwischenzeit kann bereits mit einer De-Minimis Maßnahme begonnen werden. Allerdings besteht hier das Risiko, daß der Antrag auf Förderung nicht bewilligt wird und so also auch kein Zuschuss ausgezahlt werden kann. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte also den Zuwendungsbescheid vor einer Investition abwarten.
Wenn Sie unseren Fördermittelservice bereits nutzen, kennen Sie es bereits: Unser aktuelles
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Daniel M. Giel
Das De-Minimis 2023 Handbuch
266 Seiten
ISBN: 9783734757433
Der Bewilligungszeitraum im Förderprogramm Deminimis des BAG endet fünf Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheids. Dabei werden - trotz elektronischer Zustellung - drei Tage Zeit für die Zustellung berücksichtigt. De facto endet somit der De-Minimis Bewilligungszeitraum 5 Monate und drei Tage nach dem auf dem Zuwendungsbescheid aufgedruckten Datum.
Ein typischer Fall: Sie bestellen ein Telematiksystem
innerhalb Ihres De-Minimis Bewilligungszeitraums. Das Telematiksystem möchten Sie sich über das De-Minimis Förderprogramm des BAG
bezuschussen lassen. Der Einbau der Geräte ist aber frühestens einen Monat nach Beendigung des Bewilligungszeitraums möglich. Und natürlich bezahlen
Sie die Telematik-Hardware auch erst nach dem Einbau. Diese Deminimis Maßnahme zur Efizienzsteigerung
kann also nicht innerhalb des Bewilligungszeitraums abgeschlossen werden.
Nutzen Sie unseren De-Minimis Fördermittelservice geben Sie uns
einfach Bescheid, wir kümmern uns darum, daß Sie in solchen Fällen dennoch den Zuschuss für die Telematik (oder
jede andere De-Minimis-Maßnahme) erhalten.
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Neu abgeschlossene Finanzierungsverträge oder auch Mietverträge beispielsweise beim Kauf von Fahrzeugen
müssen innerhalb eines Bewilligungszeitraums abgeschlossen werden.
Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag Fahrzeugkauf mit De-Minimis Zuschüssen - aber richtig!
Nutzen Sie unseren De-Minimis Fördermittelservice kümmern wir
uns natürlich darum, daß Sie die Zuschüsse für Ihre Raten auch nach Ende des Bewilligungszeitraums monatlich erhalten.
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oder springen Sie zurück zum letzten Kapitel über die Deminimis Bemessungsgrundlage
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