Im Rahmen des De-Minimis Förderprogramm des BAG
müssen Sie beim Stellen des Deminimis-Antrags
angeben, ob Sie Werkverkehr betreiben oder über eine
Genehmigung für den gewerblichen Güterkraftverkehr
beziehungsweise eine EU-Lizenz verfügen. Hier haben
wir Ihnen Informationen zu der Erlaubnis bzw. die Genehmigung für den gewerblichen Güterkraftverkehr
zusammengestellt.
Bild zum De-Minimis Glossar von Stefan Schweihofer auf Pixabay
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Deminimis-Fördermitteln ist die Tätigkeit
im gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr.
Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig: Es wird eine
Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr benötigt.
Bei der Beantragung der De-Minimis Fördermittel als Unternehmen im gewerblichen Güterkraftverkehr
müssen im Deminimis Antrag die Ausstellungsbehörde der Erlaubnis für
den gewerblichen Güterkraftverkehr sowie die Gültigkeit
der Gemeinschaftslizenz bzw. EU-Lizenz
angegeben werden.
Der überwiegende Teil des De Minimis Maßnahmenkatalogs ist auf
den gewerblichen Güterkraftverkehr ausgerichtet.
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Daniel M. Giel
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304 Seiten
ISBN: 978-3758370717
Die Pflicht zur Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr ist in
§ 3 (1) Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) genannt:
§ 3 (1) GüKG
Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig, soweit sich
nicht aus dem unmittelbar geltenden europäischen Gemeinschaftsrecht etwas anderes ergibt.
Die Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr wird bei der für den Sitz
des (Transport-)Unternehmens zuständigen Genehmigungsbehörde eingeholt.
Wie in § 3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) weiter ausgeführt, sind vom Transportunternehmer folgende Nachweise zu erbringen, um eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen zu können:
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Für grenzüberschreitenden Verkehr ist eine Gemeinschaftslizenz bzw. EU-Lizenz notwendig.
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über den Eigenkapitalnachweis für den gewerblichen Güterverkehr
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