Im Rahmen des De-Minimis Förderprogramm des BAG
ist die Haltereigenschaft wichtig beim
Stellen des De-Minimis-Antrags.
Hier haben
wir Ihnen Informationen zur Haltereigenschaft
zusammengestellt.
Bild zum De-Minimis Glossar von Stefan Schweihofer auf Pixabay
Um De-Minimis Fördermittel für Ihr Unternehmen, das entweder als Transportunternehmen oder als Spedition im
gewerblichen Güterkraftverkehr oder im Werkverkehr
tätig ist, in Anspruch zu nehmen, müssen Sie über mindestens ein sogenanntes schweres Nutzfahrzeug
verfügen und die Haltereigenschaft nachweisen. (Informieren Sie sich hier über die Definition eines schweren Nutzfahrzeuges im Rahmen
der Deminimis-Fördermittel).
Dieses schwere Nutzfahrzeug muss an einem Stichtag auf Ihr Unternehmen zugelassen sein - deshalb
spricht man im Zusammenhang mit der De-Minimis-Förderung und dem Nachweis der Haltereigenschaft
auch von der Zulassung zum Stichtag.
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Daniel M. Giel
Das De-Minimis 2023 Handbuch
266 Seiten
ISBN: 9783734757433
Die Haltereigenschaft Ihrer schweren Nutzfahrzeuge können Sie entweder mit der Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. dem Fahrzeugschein) oder mit einer Fahrzeugaufstellung des Straßenverkehrsamtes nachweisen. Ab zehn schweren Nutzfahrzeugen sollten Sie im Hinblick auf die Haltereigenschaft für die Beantragung der Deminis-Fördermittel auf jeden Fall die Fahrzeugaufstellung des Straßenverkehrsamtes nutzen.
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Auf dieser Fahrzeugaufstellung müssten folgende Daten enthalten sein:
Sollte das schwere Nutzfahrzeug nicht am Stichtag auf Sie zugelassen gewesen sein, könnten Ausnahmen bei der Haltereigenschaft gelten. Lesen Sie hierzu die Hinweise unter Zulassung zum Stichtag.
Die Haltereigenschaft ist bereits im Deminimis-Antrag nachzuweisen. Der Deminimis-Antrag wird nicht bearbeitet, wenn Sie die Haltereigenschaft nicht nachweisen - Sie erhalten also in diesem Falle weder den De-Minimis Zuwendungsbescheid noch einen Deminimis-Abrechnungsbescheid.
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