Im Rahmen des De-Minimis Förderprogramm des BAG
ist der Begriff zwar nicht relevant, Kabotage
spielt aber im Bereich des gewerblichen Güterkraftverkehrs
eine wichtige Rolle.
Hier haben
wir Ihnen Informationen zur Kabotage
zusammengestellt.
Bild zum De-Minimis Glossar von Stefan Schweihofer auf Pixabay
Die Kabotage bedeutet im gewerblichen Güterkraftverkehr das Erbringen von Beförderungsleistungen innnerhalb eines Landes - wobei das ausführende Transportunternehmen ein ausländisches Unternehmen ist.
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Daniel M. Giel
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266 Seiten
ISBN: 9783734757433
Der Begriff der Kabotage bedeutet im eigentlichen und ursprünglichen Sinne Küstenschiffahrt. Die Küstenschiffahrt ist die Fahrt eines Schiffes in Künstennähe - und zwar von Hafen zu Hafen oder von Kap zu Kap. Geprägt wurde der Begriff mit großer Wahrscheinlichkeit von Sebastiano Caboto. Caboto war ein aus Venedig stammender Entdecker, der die amerikanische Küste mit einem Schiff abfuhr um diese zu kartografieren.
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Die Europäische Union hat in ihrer Verordnung (EG) Nr. 1072/2009, Art. 8 ff. für das gesamte Gemeinschaftsgebiet einheitliche Bestimmungen für die Kabotage definiert. Seit dem 14. Mai 2010 ist eine Kabotage nach einer grenzüberschreitenden Beförderung (s.a. EU-Lizenz für grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr) nur dann erlaubt, wenn das Fahrzeug vollständig unbeladen ist. Die Kabotage ist in diesem Falle innerhalb von drei Tagen nach Einfahrt in den anderen (ausländischen) Mitgliedsstaat möglich. Für Transportunternehmen aus Rumänien und Bulgarien ist die innderdeutsche Kabotage erst seit Januar 2012 erlaubt.
Die Sieben-Tage-Regel der Kabotage geht auf eine EU-Verordnung von 2009 zurück: Innerhalb von sieben Tagen kann ein Transportunternehmen höchstens drei Kabotage-Fahrten in dem Mitgliedsstaat durchführen, in dem der LKW ursprüngliche entladen wurde. Alternativ besagt die Sieben-Tage-Regel der Kabotage, daß ein Transportunternehmen nur eine Kabotage-Fahrt in einem Transitland innerhalb dieser sieben Tage durchführen darf.
Kabotage gibt es auch auf der Schiene, in der Luft und zu Wasser.
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