Im Rahmen des De-Minimis Förderprogramm des BAG
ist die jährliche Förderung je Unternehmen begrenzt.
Informationen zu dem unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrag haben wir Ihnen hier
zusammengestellt.
Bild zum De-Minimis Antrag von Stefan Schweihofer auf Pixabay
Die Deminimis-Fördermittel sind je De-Minimis Förderperiode und pro Unternehmen durch den sogenannten unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrag gedeckelt. In der De-Minimis Förderperiode 2017 beträgt der unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrag 33.000 Euro. Ein Unternehmen kann, unabhängig davon, wie viele Maßnahmen es aus dem Deminimis-Maßnahmenkatalog der jeweiligen De Minimis Förderperiode umsetzt, somit höchsten 33.000 Euro an Deminimis-Zuschüssen erhalten.
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Daniel M. Giel
Das De-Minimis 2023 Handbuch
266 Seiten
ISBN: 9783734757433
Während der unternehmensbezogene Förderhöchstbetrag den Deminimis-Zuschuss in einer De Minimis Förderperiode je Unternehmen begrenzt, beträgt der Förderhöchstbetrag für jedes am Stichtag zugelassene (s.a. Zulassung zum Stichtag) schwere Nutzfahrzeug in der De-Minimis Förderperiode 2023 2.000 Euro.
In der Praxis kommt der unternehmensbezogene Förderhöchstbetrag nur dann zum Tragen, wenn die Summe der fahrzeugbezogenen Förderhöchstbeträge
mehr als 33.000 Euro (hier am Beispiel der De-Minimis Förderperiode 2023) beträgt.
Beispiel: Ein im gewerblichen Güterkraftverkehr tätiges Transportunternehmen
verfügt über 20
schwere Nutzfahrzeuge und weist die Haltereigenschaft und
die Zulassung zum Stichtag in seinem Deminimis-Antrag
nach. Das Unternehmen möchte in der aktuellen De-Minimis Förderperiode 2023 Fahrerassistenzsysteme gemäß der gültigen
De Minimis Richtlinie 2023 anschaffen und hat sich im
De Minimis Maßnahmenkatalog 2023 über die Fördermöglichkeit informiert.
Da der fahrzeugbezogene Förderhöchstbetrag 2.000 Euro beträgt, könnte er in seinem Deminimis-Antrag
Investitionen aus dem De Minimis Maßnahmenkatalog 2023 in Höhe von 40.000 Euro beantragen.
Er rechnet 20 schwere Nutzfahrzeuge mal 2.000 Euro.
Da der unternehmensbezogene Förderhöchstbetrag in der aktuellen Förderperiode
jedoch 33.000 Euro beträgt, erhält der Transportunternehmer höchstens einen Deminimis-Zuschuss in dieser Höhe.
Alle Deminimis-Maßnahmen, die in der Summe den unternehmensbezogene Förderhöchstbetrag übersteigen, werden
nicht mehr bezuschusst.
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Der unternehmensbezogene Förderhöchstbetrag gilt auch bei Investitionen in Maßnahmen, die nicht gekauft sondern gemietet oder geleast werden. In diesem Falle wird die Summe der Miet- oder Leasingraten einer Förderperiode zusammengerechnet und mit dem unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrag verglichen.
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oder lesen Sie weiter im nächsten Kapitel über den Deminimis Verwendungsnachweis.
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