Im Rahmen des De-Minimis Förderprogramm des BAG
wird zwischen selbständigen und verbundenen Unternehmen unterschieden. Beim Stellen des
De-Minimis Antrag muss hierzu eine Entscheidung getroffen werden.
Wir haben Ihnen hier Informationen zum Thema Verbundunternehmen zusammengestellt.
Bild zum De-Minimis Antrag von Stefan Schweihofer auf Pixabay
Nicht selten sind Transportunternehmen und Speditionen im Rahmen einer steuerrechtlichen Betriebsaufspaltung in ein Besitzunternehmen und ein Betriebsunternehmen aufgeteilt. Oft haben Unternehmen auch Unternehmenstöchter die wiederum Halter oder Besitzer schwerer Nutzfahrzeuge sind. Hieraus ergeben sich bereits bei der Stellung des Deminimis-Antrags Besonderheiten für Unternehmensverbünde, also miteinander verbundene Unternehmen.
Lesen Sie zu diesem Thema unbedingt auch unseren Blogbeitrag zum Thema Deminimis und Betriebsaufspaltung.
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Daniel M. Giel
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Handelt es sich bei dem Transportunternehmen oder der Spedition oder einem anderen Unternehmen, das schwere Nutzfahrzeuge
hält, um ein Verbundunternehmen, also um verbundene Unternehmen, muss bereits vor der Stellung des Deminimis-Antrags
genau festgestellt werden, wer später den Deminimis-Zuwendungsbescheid erhält.
Solche verbundenen Unternehmen beziehungsweise Verbundunternehmen werden nämlich im Rahmen des
De-Minimis Fördermittelprogramms für Transportunternehmen und Speditionen vom Bundesamt
für Güterverkehr als ein einziges Unternehmen betrachtet.
Der Hintergrund für dieses Vorgehen für verbundene Unternehmen bei dem De-Minimis Fördermittelprogramm für Transportunternehmen und Speditionen
ist natürlich zum einen der unternehmensbezogene Förderhöchstbetrag.
Der unternehmensbezogene Förderhöchstbetrag
des Deminimis-Fördermittelprogramms
beträgt in der aktuellen De-Minimis Förderperiode 33.000 Euro.
Rechnerisch werden durch das
De-Minimis Fördermittelprogramms für Transportunternehmen und Speditionen somit jeweils höchstens 16,5
schwere Nutzfahrzeuge gefördert, für die das (Transport-)Unternehmen beziehungsweise die
Spedition die Haltereigenschaft am Stichtag (Zulassung zum Stichtag im Rahmen der Deminimis-Förderung
nachweist. Angenommen eine Spedition oder ein Transoportunternehmen wäre Halter von 20 schweren Nutzfahrzeugen
erhielte es im Rahmen des De-Minimis Fördermittelprogramms für Transportunternehmen und Speditionen den
unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrag in Höhe von 33.000 Euro.
Rechnerisch bleiben 3,5 schwere Nutzfahrzeuge unberücksichtigt.
Das Transportunternehmen oder die Spedition könnte somit ein Tochterunternehmen gründen und vier
der 20 schweren Nutzfahrzeuge auf das Tochterunternehmen anmelden.
Mit der Gründung des Tochterunternehmens entsteht ein Unternehmensverbund: Die Unternehmen
sind miteinander verbunden.
Rechnerisch könnte dieser Unternehmensverbund somit in der folgenden De-Minimis Förderperiode
zwei Deminimis-Anträge stellen: Einen
De-Minimis-Antrag
für das Mutterunternehmen der verbundenen Unternehmen. Hier gibt das Mutterunternehmen
16 schwere Nutzfahrzeuge an.
Es würde theoretisch einen Deminimis-Zuwendungsbescheid über 32.000 Euro erhalten.
Dieser Betrag liegt unterhalb des unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrags.
Anschließend könnte das Tochterunternehmen als weiterer Teil des Unternehmensverbunds
einen weiteren Deminimis-Antrag
für die vier schweren Nutzfahrzeuge stellen. Es erhielte - theoretisch -
einen weiteren Deminimis-Zuwendungsbescheid über
8.000 Euro.
Insgesamt würde das Transportunternehmen oder die Spedition als Verbundunternehmen
beziehungsweise als miteinander verbundene Unternehmen
somit 32.000 Euro plus 8.000 Euro und somit 40.000 Euro
erhalten.
Verbundunternehmen, verbundene Unternehmen und Unternehmensverbünde
sieht das Bundesamt für Güterverkehr deshalb als ein einziges Unternehmen.
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Nun stellt sich also bei miteinander verbundenen Unternehmen im Rahmen der Deminimis-Förderung
immer die Frage, welches Unternehmen des Unternehmensverbunds
den Deminimis-Antrag stellen muss. Welches
Unternehmen des Unternehmensverbunds ist Empfänger
des Deminimis-Zuwendungsbescheids?
Das Bundesamt für Güterverkehr berücksichtigt in der Umsetzung der
Deminimis-Verordnung sehr wohl die Realität bei Transportunternehmen und Speditionen, die als miteinander
verbundene Unternehmen am Markt auftreten:
Es wird bei der Stellung des Deminimis-Antrags bei
Unternehmensverbünden
nämlich unterschieden zwischen einem Mutterunternehmen und dem Durchführungsort.
Zumeist muss das Mutterunternehmen als wirtschaftlich berechtigte Einheit eines
Unternehmensverbundes den Deminimis-Antrag
stellen. Das Mutterunternehmen eines Unternehmensverbunds muss dabei nicht alle Bedingungen für
die Deminimis-Fördermittel erfüllen. Es ist hinreichend, wenn
diese Voraussetzungen am Durchführungsort erfüllt sind. Der Durchführungsort ist
dabei der Teil der verbundenen Unternehmen, bei dem die
Deminimis Maßnahmen zur Effiziensteigerung,
die fahrzeugbezogenen Deminimis-Maßnahmen
oder die personenbezogenen De-Minimis-Maßnahmen
durchgeführt werden.
Die Bewertung, welcher Teil eines Unternehmensverbunds antragsberechtigt
für die Deminimis-Fördermittel ist, ist sehr exakt und vorsichtig durchzuführen. Bestimmte Faktoren
wie die Rechtsform eines Teiles der verbundenenen Unternehmen kann entscheidenden
Einfluss auf die richtige Antragstellung haben. Würden auf Basis falscher
Deminimis-Anträge fälschlicherweise
Deminimis Fördermittel abgerufen, im schlimmsten Fall sogar in Höhe des
unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrag,
würde es sich um den Straftatbestand des Subventionsbetrugs handeln. Das Unternehmen
müsste in einem solchen Fall nicht nur - für mehrere De-Minimis Förderperioden -
alle erhaltenen De-Minimis-Fördermittel zurückzahlen. Der Vertreter, also der Inhaber oder Geschäftsführer
des Transportunternehmens oder der Spedition, müsste sich im Falle eines
festgestellten Subventionsbetrugs auch vor Gericht verantworten.
Wichtig zu wissen ist hierbei auch, daß Transportunternehmen oder Speditionen, die ihre
Deminimis-Anträge von externen Beratern stellen lassen,
vollumfänglich für alle Fehler des Beraters haften! Die Vollmachtsregelung entbindet keinesfalls
von der Haftung und der Notwendigkeit, jeden Deminimis-Antrag
und jeden Deminimis-Verwendungsnachweis genau zu prüfen.
Achten Sie deshalb in diesem Fall besonders auf die Qualifikation - juristisch und
betriebswirtschaftlich - der Person oder des Unternehmens, das für Sie tätig werden soll.
Bei den Speditionsexperten sind Sie dabei immer auf der
richtigen Seite: Informieren Sie sich hier über die
Deminimis Fördermittelberatung für Transportunternehmen und Speditionen
der Speditionsexperten.
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oder lesen Sie weiter im nächsten Kapitel über den Deminimis Verwendungsnachweis.
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