Der Abrechnungsbescheid im Rahmen des De-Minimis Förderprogramm des BAG ist der Bescheid, der nach Prüfung des
Verwendungsnachweises gleichzeitig oder zeitgleich
mit der Auszahlung der Deminimis-Fördermittel versendet wird. Der Abrechnungsbescheid
erläutert die Höhe der ausgezahlten De Minimis Fördermittel und sollte in diesem
Punkt mit dem Verwendungsnachweis
übereinstimmen.
Bild zum De-Minimis Abrechnungsbescheid von Stefan Schweihofer auf Pixabay
Grundlage des Abrechnungsbescheids ist der De-Minimis Verwendungsnachweis. Der Abrechnungsbescheid wird somit nach dem Eingang des Verwendungsnachweises beim Bundesamt für Güterverkehr und dessen Prüfung erstellt.
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Bei dem Abrechnungsbescheid handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Sollten Sie der Meinung sein,
daß Ihr Abrechnungsbescheid nicht vollständig oder nicht richtig ist oder von Ihren
Angaben im Verwendungsnachweis abweicht, so können Sie
gegen den Abrechnungsbescheid Widerspruch einlegen.
Allerdings können Sie davon ausgehen, daß das Bundesamt für Güterverkehr ausgesprochen gut
in dem Thema ausgebildete Mitarbeiter beschäftigt die zudem sehr hilfsbereit und engagiert sind.
Aus eigener Erfahrung mit etlichen Abrechnungsbescheiden können wir sagen, daß die Wahrscheinlichkeit,
daß die Mitarbeiter des BAG einen Fehler machen, sehr gering ist.
Sie können einem Abrechnungsbescheid innerhalb von vier Wochen ab dessen Zustellung
widersprechen.
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