Im Rahmen des De-Minimis Förderprogramm des BAG
gibt der De-Minimis Zuwendungsbescheid an, ob der
De-Minimis Antrag positiv beschieden wurde
und wie hoch die Zuwendung ist.
Hier haben
wir Ihnen Informationen zum Zuwendungsbescheid
zusammengestellt.
Bild zum De-Minimis Glossar von Stefan Schweihofer auf Pixabay
In dem Deminimis Zuwendungsbescheid wird Ihnen mitgeteilt, daß Ihr Deminimis Antrag
bewilligt wurde. Der Zuwendungsbescheid ergeht dabei an das zuwendungsberechtigte Unternehmen. Das kann bei
verbundenen Unternehmen, beispielsweise bei einer steuerrechtlichen
Betriebsaufspaltung, auch abweichend von dem Unternehmen, das den Deminimis-Antrag
stellt, der sogenannte Durchführungsort sein.
Sie können nun aus dem Deminimis Maßnahmenkatalog
auswählen, welche personenbezogenen Deminimis-Maßnahmen,
fahrzeugbezogenen De Minimis Maßnahmen
oder De-Minimis Maßnahmen zur Effizienzsteigerung
Sie für Ihr (Transport-)Unternehmen durchführen möchten.
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Daniel M. Giel
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ISBN: 978-3758370717
Sofern Ihr Deminimis Antrag in der jeweiligen De Minimis Förderperiode vollständig beim Bundesamt für Güterverkehr eingegangen ist, können Sie ab dem Tag des Eingangs mit Investitionen aus dem Deminimis Maßnahmenkatalog beginnen - Sie müssten also nicht abwarten, bis Sie den Zuwendungsbescheid erhalten. Andererseits handelt es sich bei der Vergabe der Deminimis-Mittel um ein Budgetverfahren beziehungsweise um ein Fördertopfverfahren: Die Deminimis-Mittel sind begrenzt! Sofern Sie also vor Erhalt des Zuwendungsbescheids mit Deminimis-Maßnahmen beginnen, laufen Sie Gefahr, zu den Unternehmen zu gehören, die ihren Deminimis Antrag gestellt haben, als keine Mittel mehr vorhanden waren. Sie sind mit einem Zuwendungsbescheid in Ihren Händen somit immer auf der sicheren Seite - beginnen Sie besser erst mit den Deminimis-Maßnahmen, wenn Sie Ihren Zuwendungsbescheid erhalten haben.
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Mit Erhalt des Zuwendungsbescheids haben Sie fünf Monate Zeit Maßnahmen aus dem in der jeweiligen Deminimis Förderperiode geltenden Deminimis Maßnahmenkatalog durchzuführen - es sei denn, im Zuwendungsbescheid ist ein anderes Datum genannt.
Bei dem Zuwendungsbescheid handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Sind Sie der Meinung, der Ihnen zugestellte Zuwendungsbescheid sei nicht richtig oder nicht vollständig, können Sie Widerspruch gegen den Zuwendungsbescheid einlegen. Sie haben 4 Wochen nach Erhalt des Zuwendungsbescheids Zeit Einspruch einzulegen.
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