Bei den De-Minimis-Beihilfen ist zu unterscheiden zwischen dem maximalen Förderbetrag - dem sogenannten unternehmensbezogeneder Förderhöchstbetrag und dem maximalen Wert der zuwendungsfähigen Kosten.
Die Berechnung des maximalen Förderhöchstbetrages beziehungsweise
unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrags
der Deminimis-Beihilfe erfolgt nach dieser Formel:
Anzahl der schweren Nutzfahrzeuge die
am Stichtag der Haltereigenschaft auf das
(Transport-)Unternehmen zugelassen waren: "Fahrzeuge"
Fördersatz pro förderfähiges Fahrzeug ("schweres Nutzfahrzeug")
im Rahmen der Deminimis-Beihilfe: 2.000 Euro (Stand: De-Minimis Richtlinie, die in 2023 gültig war)
Formel:
Fahrzeuge x 2.000 Euro = Höhe der Deminimis-Förderung
Es gilt darüber hinaus ein Förderhöchstbetrag von 33.000 Euro. (Stand: De-Minimis Richtlinie, die in 2023 gültig war)
Weiterhin sind die bewilligten De-minimis-Beihilfen in den letzten drei Steuerjahren zu berücksichtigen. Für Unternehmen, die im Straßenverkehrssektor tätig sind, beträgt der Höchstbetrag der De-Minimis-Beihilfen 100.000 Euro. (nach EU-Beihilferecht bis 2023)
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Die Deminimis-Förderung erfolgt als sogenannte Anteilsfinanzierung. Das heißt, es wird ein Anteil Ihrer Kosten für Deminimis Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, De-Minimis fahrzeugbezogene Maßnahmen und De Minimis personenbezogene Maßnahmen übernommen. Dieser Anteil beträgt maximal 80%.
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Daniel M. Giel
Das De-Minimis 2024 Handbuch
304 Seiten
ISBN: 978-3758370717
Nehmen wir an, Sie haben am 1. Dezember 2018 in Ihrer Spedition oder in Ihrem (Transport-)Unternehmen
10 schwere Nutzfahrzeuge, die im Rahmen der
De-minimis-Beihilfe förderfähig sind.
Sie möchten folgende Deminimis-Maßnahmen in der
Deminimis Förderperiode 2024 ergreifen:
Deminimis Maßnahmen zur Effizienzsteigerung
Software zur Tourenplanung 2.000 Euro
Fahrzeugbezogene Deminimis Maßnahmen
Spoiler zur Erhöhung der Aerodynamik für jede Zugmaschine je 800 Euro
Fahrerassistenzsystem für jede Zugmaschine je 1.400 Euro
Personenbezogene Deminimis Maßnahmen
Prämien für wirtschaftliches Fahren 3.000 Euro
Sicherheitskleidung für Fahrer 1.200 Euro
Berechnung der Deminimis-Förderung
Bei den Maßnahmen zur Effizienzsteigerung ergibt sich folgende Deminimis-Förderung:
2.000 Euro x 80% = 1.600 Euro
Bei den fahrzeugbezogenen Maßnahmen ergibt sich folgende De-Minimis-Förderung:
800 Euro pro Spoiler x 10 Zugmaschinen = 8.000 Euro
8.000 Euro x 80% = 6.400 Euro
1.400 Euro pro Fahrerassistenzsystem x 10 Zugmaschinen = 14.000 Euro
14.000 Euro x 80% = 11.200 Euro
Bei den personenbezogene Maßnahmen ergibt sich folgende De-Minimis-Förderung:
1.200 Euro x 80% = 960 Euro
Deminimis-Anteilsfinanzierung für Deminimis Maßnahmen zur Effizienzsteigerung: 1.600 Euro
+ De-Minimis-Anteilsfinanzierung für fahrzeugbezogene Deminimis Maßnahmen: 17.600 Euro
+ De-Minimis-Anteilsfinanzierung für personenbezogene Deminimis Maßnahmen: 960 Euro
Die Summe De Minimis-Anteilsfinanzierungen beträgt 20.160 Euro.
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