Die De Minimis Antragsfrist 2025 beginnt am 9. Januar 2025
Der De Minimis Antrag für 2025 kann ab dem 9. Januar 2025 0:00 Uhr über das Fördermittel-Internetportal des BALM hochgeladen werden.
Die De Minimis Antragsfrist 2025 endet am 2. Oktober 2025.
Allerspätestens kann der De Minimis Antrag für 2025 somit
um 23:59 Uhr des 2. Oktober 2025 über das Fördermittel-Internetportal des BALM hochgeladen werden.
Übrigens: Die stets aktuellen Termine finden Sie auf unserer Internetseite
De Minimis Termine 2023.
Für das Fördermittelprogramm De Minimis 2025 des BALM muss ein Unternehmen (neben anderen Voraussetzungen)
Halter oder Eigentümer mindestens eines schweren Nutzfahrzeugs
sein. Die De-Minimis Haltereigenschaft kann beispielsweise mit
der Zulassungsbescheinigung nachgewiesen werden. Dabei gilt wie in jeder
De-Minimis Förderperiode
auch in der Förderperiode 2025 wieder das Gebot der Zulassung zum Stichtag:
Berücksichtigt für die Berechnung der Deminimis-Zuschüsse
werden die schweren Nutzfahrzeuge, die am
1. Dezember 2023 auf den Antragsteller zugelassen waren.
Ist das zuwendungsberechtigte Unternehmen nicht Halter der schweren Nutzfahrzeuge,
aber Eigentümer, kommt eventuell dennoch eine Förderung in Betracht. Dies kann beispielsweise der Fall sein,
wenn es sich um einen sogenannten Unternehmensverbund
handelt. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität hilft Ihnen mit einem sehr guten und hilfsbereiten Team bei solchen speziellen
Fragen in der Regel weiter. Ansonsten wenden Sie sich auch gerne an uns.
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De-Minimis Frist in 2025 | Datum |
---|---|
Stichtag Zulassung der LKW | 1. Dezember 2022 |
Beginn Antragstellung | 9. Januar 2025 |
Ende Antragstellung | 2. Oktober 2025 |
zu stellen um in der De-Minimis-Förderperiode 2025 nicht leer auszugehen.
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