De-Minimis 2024 ("Umweltschutz und Sicherheit"): Kurzfassung und aktueller Stand

Der Start der De-Minimis Förderperiode 2024 verzögert sich. Hintergrund ist das Auslaufen der wichtigen EU Verordnung für Kleinstbeihilfen (EU) 1407/2013 am 31.12.2023: Auf dieser baut auch das Förderprogramm De-Minimis, das jetzt "Umweltschutz und Sicherheit" heißt, auf.

Zum 1. Januar 2024 ist das neue EU-Beihilferecht mit einer neuen EU-Verordnung in Kraft getreten. Diese neue Verordnung erlaubt auch höhere Zuschüsse. Allerdings muss diese neue EU-Verordnung zunächst in nationales Recht eingearbeitet werden. Hierzu muss auch die sogenannte De-Minimis Richtlinie für De-Minimis 2024 bzw. für das Programm "Umweltschutz und Sicherheit" neu gefasst werden. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität informiert hierüber und bittet um Verständnis für den verzögerten Antragsstart De-Minimis 2024 ("Umweltschutz und Sicherheit"). Um dies abzukürzen, hat man in der Förderperiode De-Minimis 2024 die alte EU-Verordnung übergangsweise zugrundegelegt.

Der Antragsstart für De-Minimis 2024 ("Umweltschutz und Sicherheit") steht inzwischen fest, siehe unten.



Was sind die Gründe für den verzögerten Antragsstart von De-Minimis 2024 ("Umweltschutz und Sicherheit")?

Hier müssen wir einen kurzen Exkurs in die Hintergründe des Förderprogramms De-Minimis, jetzt Umweltschutz und Sicherheit, machen.

Das Förderprogramm De-Minimis beruht auf der "Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen" vom 15. Dezember 2015, mit einigen Änderungen in den darauf folgenden Jahren. Die De-Minimis Richtlinie baut wiederum auf der Verordnug (EU) 1407/2013 vom 18. Dezember 2013 auf:

Punkt 1.2 De-Minimis Richtlinie:

Die Zuwendung ist eine „De-minimis“-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf „De-minimis“-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1). Die in dieser Verordnung genannten Voraussetzungen müssen für die Gewährung der Zuwendung gegeben sein.


Diese EU-Verordnung ist aber am 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Sie war zuletzt 2020 für drei Jahre verlängert worden. Sie kann ausnahmsweise noch sechs Monate nach dem Auslaufen, also bis Ende Juni 2024, weiter verwendet werden.

In dieser EU-Verordnung sind die sogenannten Kleinstbeihilfen geregelt: Daher auch der Name "De-Minimis Beihilfen". Auf Basis dieser Verordnung können die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Beihilfen bis zu bestimmten Schwellenwerten relativ einfach vergeben. Das Förderprogramm De-Minimis hat zwar seinen Namen daher, hieß aber eigentlich Förderprogramm zur Erhöhung der Sicherheit und des Umweltschutzes im Verkehr mit schweren Nutzfahrzeugen. De-Minimis ("Umweltschutz und Sicherheit") ist eines von vielen Förderprogrammen, die unter diese De-Minimis Verordnung fallen.

Da die EU-Verordnung nicht mehr gültig ist, kann im Umkehrschluss die "alte" De-Minimis Richtlinie, die vor De-Minimis 2024 ("Umweltschutz und Sicherheit") galt, eigentlich nicht mehr gelten.

Nach dem Auslaufen dieser Verordnung zum Ende Dezember ist am 1. Januar 2024 eine neue EU-Verordnung in Kraft getreten: Verordnung (EU) 2023/2831 vom 13. Dezember 2023. Diese ersetzt die bisherige EU-Verordnung, muss aber zunächst in nationales - also bei uns in deutsches - Recht umgesetzt werden.

Konkret muss also die De-Minimis Richtlinie neu gestaltet werden. Sie muss an die neue EU-Verordnung vom 13. Dezember angepasst werden. Wenn die neue De-Minimis Richtlinie fertig ist, muss sie im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Danach muss das Bundesamt für Logistik und Mobilität alle Änderungen in den Formularen zumindest für die De-Minimis Antragstellung einarbeiten (lassen).

Berücksichtigt man, daß auch die Beamten wenigstens über die Weihnachtsfeiertage Urlaub haben sollten, erklärt sich die aktuelle Verzögerung des Antragsstarts De-Minimis 2024 ("Umweltschutz und Sicherheit").

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität informiert hierzu auch bereits seit langer Zeit auf seiner Internetseite.

Um den Antragsstart De-Minimis 2024 nicht weiter verschieben zu müssen, wurde deshalb ein eigentlich guter Kompromiss gefunden: Die alte EU-Verordnung lässt eine Verlängerung der Bewilligungen bis sechs Monate nach deren Auslaufen zu. Für De-Minimis 2024 gilt deshalb ausnahmsweise noch die alte EU-Verordnung und damit die alte De-Minimis Richtlinie. Eine Änderung der Bewilligungshöhe findet nicht statt.



Das De-Minimis ("Umweltschutz und Sicherheit") Förderprogramm des BALM: Daten und Fristen

Ab wann kann ein De-Minimis ("Umweltschutz und Sicherheit-") Antrag gestellt werden?

Die De Minimis Antragsfrist 2024 beginnt am 5. Februar 2024.

Bis wann kann ein De-Minimis Antrag gestellt werden?

Die De Minimis Antragsfrist 2024 endet am 31. Mai 2024

Übrigens: Die stets aktuellen Termine finden Sie auf unserer Internetseite De Minimis Termine 2024.

Zu welchem Datum müssen die LKW angemeldet sein, um die De Minimis-Fördermittel in 2024 zu beantragen?

Für das Fördermittelprogramm De Minimis ("Umweltschutz und Sicherheit") 2024 des BALM muss ein Unternehmen (neben anderen Voraussetzungen) Halter oder Eigentümer mindestens eines schweren Nutzfahrzeugs sein. Die De-Minimis Haltereigenschaft bzw. Haltereigenschaft im Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit kann beispielsweise mit der Zulassungsbescheinigung nachgewiesen werden. Dabei gilt wie in jeder De-Minimis Förderperiode auch in der Förderperiode 2024 wieder das Gebot der Zulassung zum Stichtag:

Berücksichtigt für die Berechnung der Deminimis-Zuschüsse bzw. Zuschüsse im Programm Umweltschutz und Sicherheit werden nach der geltenden De-Minimis Richtlinie die schweren Nutzfahrzeuge, die am 1. Dezember 2023 auf den Antragsteller zugelassen waren.

Ist das zuwendungsberechtigte Unternehmen nicht Halter der schweren Nutzfahrzeuge, aber Eigentümer, kommt eventuell dennoch eine Förderung in Betracht. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn es sich um einen sogenannten Unternehmensverbund handelt. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität hilft Ihnen mit einem sehr guten und hilfsbereiten Team bei solchen speziellen Fragen in der Regel weiter. Ansonsten wenden Sie sich natürlich auch gerne an uns.

Unser Fördermittelservice 2024

Mit unserem Rund-um-Fördermittelservice machen Sie mehr aus dem Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (vormals De-Minimis): Zum Preis ab 12,90 Euro je Monat und LKW kombinieren wir das betriebswirtschaftliche Know-How unserer Unternehmensberatung mit dem Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (vormals De-Minimis). Wir kümmern uns um alle Formalitäten - während Sie sich auf das konzentrieren, was Sie am besten können: Ihr Geschäft.
Machen Sie mehr aus dem Förderprogramm und Ihren LKW!
Hier Informieren!



Tabelle: Daten und Fristen im De-Minimis Fördermittelprogramm 2024

De-Minimis Frist in 2024 Datum
Stichtag Zulassung der LKW (voraussichtlich) 1. Dezember 2023
Beginn Antragstellung 5. Februar 2024
Ende Antragstellung 31. Mai 2024
- alle Daten ohne Gewähr -

Es ist also nun besonders wichtig

zu stellen um in der Förderperiode 2024 des Förderprogramms Umweltschutz und Sicherheit nicht leer auszugehen.

Das Förderprogramm 2024 als Buch: Unser De-Minimis 2024 Handbuch für das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit mit hunderten exemplarischen Fördermaßnahmen

Die Antwort der Speditionsexperten auf die Frage: Fördeprogramm Umweltschutz und Sicherheit 2024 - Was wird gefördert?

Wenn Sie unseren Fördermittelservice bereits nutzen, kennen Sie es bereits: Unser aktuelles De-Minimis 2024 Handbuch mit hunderten Beispielen für Fördermaßnahmen für die aktuelle Förderperiode 2024 im Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (vormals De-Minimis). Jetzt können Sie es auch als Nicht-Kunde im gutsortierten Buchhandel erwerben - oder direkt beim Verlag, beispielsweise über das Vorschaubild auf der rechten Seite*.

Daniel M. Giel
Das De-Minimis 2024 Handbuch
304 Seiten
ISBN: 978-3758370717

De Minimis: Unser kostenloser De Minimis Newsletter - Die De-Mimimis Depesche

Mit unserem De Minimis Newsletter, der De-Miminimis Depesche, machen Sie mehr aus dem Förderprogramm De Minimis.
Wir geben Ihnen regelmäßig hervorragende Tipps, informieren Sie über die wichtigsten der laufenden (Gesetzes-)Änderungenm und werfen mit Ihnen gemeinsam einen Blick nach rechts und links: Denn es gibt weit mehr Förderprogramme für Transportunternehmen, Speditionen und andere Unternehmen mit LKW als das Förderprogramm De Minimis des BAG.

Melden Sie sich jetzt kostenlos zu unserer De Minimis Depesche an.

Beispiele für De-Minimis ("Umweltschutz und Sicherheit") Maßnahmen

Hier sehen Sie Beispiele von Investitionen, die über das Förderprogramm De-Minimis des BALM bezuschusst werden

De-Minimis Reifen

Reifen

lärmarm, geräuscharm, rollwiderstandsoptimiert

De-Minimis Spanngurt

Ladungssicherung

zusätzlich und überobligatorisch

Arbeitskleidung

zusätzlich und überobligatorisch

Telematiksysteme

Hardware und Software und Daten

Ergonomische Gestaltung der Fahrerarbeitsplätze

Von der Liege bis zum Kühlschrank

Parkplatzgebühren

Für besonders gesicherte Parkplätze

Bildnachweise

De-Minimis Förderung von Reifen: Bild von Peter H auf Pixabay
De-Minimis Förderung von zusätzlichen Ladungssicherungsmitteln: Bild von Hans Braxmeier auf Pixabay
De-Minimis Förderung von Arbeitskleidung: Bild von DavidRockDesign auf Pixabay
De-Minimis Förderung ergonomischer Gestaltung von Fahrerarbeitsplätzen: Bild von Peter H auf Pixabay
De-Minimis Förderung von Parkplatzgebühren: Bild von riko000 auf Pixabay

Die aktuellsten Beiträge unserer De-Minimis Depesche

Direkter Zugriffe auf unsere aktuellsten Beiträge der De-Minimis-Depesche. Möchten Sie in Zukunft keine De-Minimis-Depesche mehr verpassen? Melden Sie sich hier kostenlos zu unserem De-Minimis-Newsletter an!

Digitaler Tachograph

Digitaler Tachograph: 2024 bedingt förderfähig!

Der intelligente Tachographen der 2. Version kann zum Teil über das Förderprogramm De-Minimis/Umweltschutz und Sicherheit bezuschusst werden.
Digitaler Tachograph: 2024 bedingt förderfähig!

EMK 2.0

EMK 2.0: Zuschüsse für Trailer, Teile und SZM

Förderprogramm EMK 2.0 für Komponenten, Zugmaschinen und Trailer startet
EMK 2.0 startet

De-Minimis Lastminute 2024

Umweltschutz und Sicherheit: Last Minute Verwendungsnachweis

Änderungen in der Verwaltungspraxis 2024 bieten Möglichkeiten für De-Minimis Verwendungsnachweise in letzter Minute
Umweltschutz und Sicherheit: Last Minute Verwendungsnachweis

Ja, auch diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz