Umweltschutz und Sicherheit, vormals De-Minimis 2024: Was wird gefördert? Welche Unternehmen können einen Antrag im Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit, vormals De-Minimis stelllen -
wer wird gefördert? Wie hoch ist die Förderung im Programm Umweltschutz und Sicherheit, vormals De-Minimis in 2024?
Wann müssen die Fördermittel im Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit, vormals De-Minimis in 2024 beantragt werden?
Die wichtigsten Informationen zum Förderprogramm De-Minimis in 2024 haben wir hier für Sie kurz zusammengefasst. Detaillierte
Informationen zum Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit, vormals De-Minimis des BALM finden Sie auf den weiterführenden Seiten.
Aktuelles zum Antragsstart und Terminen Umweltschutz und Sicherheit, vormals De-Minimis 2024 auch unter diesem Link
Das Programm Umweltschutz und Sicherheit, bisher De-Minimis, fördert eine Unzahl von Maßnahmen und Investitionen, die der Sicherheit und dem Umweltschutz in Unternehmen des Güterkraftverkehrs dienen:
Umfassende Informationen und Antworten haben wir Ihnen auch hier für Sie zusammengestellt: Umweltschutz und Sicherheit, vormals De-Minimis: Was wird gefördert? Aktuelle Informationen zur neuen Richtlinie im Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit, ehemals De-Minimis, für die Umweltschutz und Sicherheit, vormals De-Minimis Förderperiode 2024 erhalten Sie auch in der Deminimis Depesche, unserem Newsletter zum Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit, ehemals De-Minimis.
Zuwendungsberechtigte Unternehmen erhalten im Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit, vormals De-Minimis, einen Zuschuss in Höhe von jährlich 2.000 Euro je LKW ab 7,5 t zul. Gesamtmasse. Ein Unternehmen
kann maximal 33.000 Euro Zuschüsse aus dem De-Minimis Förderprogramm (Umweltschutz und Sicherheit) des BALM im Jahr erhalten.
Lesen Sie hierzu auch Berechnung der Förderung im Programm Umweltschutz und Sicherheit, vormals De-Minimis
Zuwendungsberechtigt für das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit, vormals De-Minimis, sind grundsätzlich Unternehmen die entweder im gewerblichen Güterverkehr tätig sind oder Werkverkehr betreiben und Eigentümer oder Halter mindestens eines schweren Nutzfahrzeuges mit mindestens 7,5t zulässiger Gesamtmasse sind.
Bei uns! Machen Sie mehr aus dem Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit, vormals De-Minimis - mit unserem kostenlosen De-Minimis-Newsletter zum Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit, unserer De-Minimis-Depesche: Jetzt De-Minimis Depesche kostenlos abonnieren
Wir - Die Speditionsexperten! Als auf den Transportsektor spezialisierte Unternehmensberatung bieten wir einen umfassenden und rundum-sorglos- Fördermittelservice zum Preis von 12,90 Euro je Monat und LKW an.
Mit unserem Rund-um-Fördermittelservice machen Sie mehr aus dem Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (vormals De-Minimis):
Zum Preis ab 12,90 Euro je Monat und LKW kombinieren wir das
betriebswirtschaftliche Know-How unserer Unternehmensberatung mit dem Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (vormals De-Minimis).
Wir kümmern uns um alle
Formalitäten - während Sie sich auf das konzentrieren, was Sie am besten können: Ihr Geschäft.
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Auf dieser Internetseite stellen wir seit 2013 Informationen zu dem De-Minimis Fördermittelprogramm, seit 2024 Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit, des BALM zusammen.
Informationen, die wir im Laufe der Jahre in der Praxis gesammelt haben. Wir, das sind die
Die Speditionsexperten - eine auf Transportunternehmen und Speditionen
spezialisierte Unternehmensberatung. Im Rahmen unserer Unternehmensberatung bieten wir
auch einen De-Minimis Fördermittelservice an.
Darüber hinaus sind wir natürlich auch Ihre Experten für alle anderen Förderprogramme, die für Unternehmen mit LKW in Frage kommen.
Informieren Sie sich beispielsweise hier
über die neue LKW-Abwrackprämie
(oder auch kurz und knapp in unserem neuen Blogbeitrag zur Abwrackprämie). Haben Sie noch einen Zuwendungsbescheid aus der Abwrackprämie
von Anfang 2021, finden Sie in unserem Blogbeitrag zur ersten LKW Abwrackprämie 2021 weitere Informationen.
Für die Erstattung der LKW Maut bieten wir einen für Sie einfachen Maut-Erstattung-Service an: Sowohl für den Maut-Zeitraum 28.10.2020 bis 30.09.2021
als auch für die Zeit davor. Lesen Sie hierzu auch unseren Blogbeitrag zur Maut-Erstattung.
Weitergehende Informationen zu dem Fördermittelprogramm Umweltschutz und Sicherheit, ehemals, De-Minimis des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) aber auch anderen Förderprogrammen dieses Amtes und relevanten
Themen für die Transportbranche erhalten Sie darüber hinaus auf den stets aktuellen und sehr ausführlichen Internetseiten des BALM, die wir Ihnen ebenfalls sehr
empfehlen.
Die erste Frage im Zusammenhang mit dem De-Minimis-Fördermittelprogramm (Umweltschutz und Sicherheit) lautet natürlich:
Wer wird gefördert? Welche Unternehmen haben ein Anrecht auf die nicht rückzahlbaren Zuschüsse aus
dem Fördermittelprogramm Umweltschutz und Sicherheit, ehemals De-Minimis, des BALM?
Zuwendungsberechtigt sind solche Unternehmen, die zum Zeitpunkt des Stellens des De Minimis Antrags
Güterverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) durchführen.
Die De-Minimis-Förderung kommt also Unternehmen zugute, die entweder Werkverkehr (siehe Definition Werkverkehr)
betreiben oder über eine Gemeinschaftslizenz bzw. EU-Lizenz oder
Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr
verfügen.
Damit sind, ganz klassisch, zunächst Transportunternehmen und Speditionen diejenigen, die in den Genuss der Zuschüsse aus
dem De-Minimis Fördermittelprogramm kommen. Aber natürlich auch alle anderen Unternehmen, die mindestens einen eigenen
LKW beziehungsweise eine eigene Zugmaschine halten oder deren Eigentümer sind und das Fahrzeug für den gewerblichen Güterverkehr
nutzen. Beispiele für andere Branchen, die regelmäßig solche schweren Nutzfahrzeuge einsetzen und einen Anspruch
auf die De-Minimis-Fördermittel haben sind:
Weiterhin muss das Unternehmen am 1. Dezember des Jahres vor der jeweiligen
Deminimis Förderperiode Eigentümer
oder Halter mindestens eines in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen
zugelassenen schweren Nutzfahrzeugs sein.
Lesen Sie in diesem Zusammenhang auch die Informationen zur De Minimis Haltereigenschaft
und der Zulassung zum Stichtag.
Allerdings lässt sich die Frage: Umweltschutz und Sicherheit, vormals De-Minimis: Wer wird gefördert? auch nicht mit diesen beiden
Sätzen abschließend beantworten. Denn es gibt zahlreiche Besonderheiten bei der Antragstellung
zu beachten. Insbesondere muss sich die Frage Deminimis: Wer wird gefördert? bei sogenannten
Verbundunternehmen
auf den Deminimis Durchführungsort beziehen, dem
Unternehmensteil, in dem die Fördermaßnahmen umgesetzt werden.
Zum Preis von 12,90 Euro je Monat und LKW bieten wir einen unabhängigen und täglich kündbaren
Fördermittelservice an. Enthalten ist hierin die gesamte De-Minimis-Fördermittelabwicklung von der Antragstellung
bis zur Kontrolle der Auszahlungen auf Ihr Konto. Sie selber füllen lediglich einmalig eine Checkliste und
eine auf uns lautende Vollmacht aus - um alles andere kümmern wir uns. Informieren Sie sich hier über unseren
Fördermittelservice oder nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Sie!
„De-Minimis“ - andere Schreibweisen sind De Minimis und Deminimis - lässt sich am sinnvollsten übersetzen als „Kleinstbeihilfen“. Die Begriffe „De-Minimis“, De Minimis und Deminimis gehen zurück auf das lateinische de minimis und bedeutet in der Übersetzung "auf kleine Dinge".
Bild von Steve Howard auf Pixabay
Deminimis-Beihilfen (De Minimis-Beihilfen bzw. De-Minimis-Beihilfen) können von folgenden Unternehmen in Anspruch genommen werden:
und
Die Höhe der Deminimis-Beihilfe (De Minimis-Beihilfe
bzw. De-Minimis-Beihilfe ist in 2024 (Stand: De-Minimis Richtlinie, die in 2023 gültig war) für ein Unternehmen auf 33.000 Euro beschränkt. Stets aktuelle
Informationen zu den geltenden Werten finden Sie auf unserer Internetseite für die De-Minimimis Fördermittelperiode 2024:
Deminimis 2024.
Bild von moerschy auf Pixabay
Ein schweres Nutzfahrzeug im Sinne des Förderprogramms Umweltschutz und Sicherheit, vormals De-Minimis des BALM ist ein Kraftfahrzeug, das ausschließlich für den gewerblichen Güterkraftverkehr bestimmt ist. Das schwere Nutzfahrzeug muss ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 7,5t haben und in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sein.
Hier sehen Sie Beispiele von im Programm Umweltschutz und Sicherheit, vormals De-Minimis. Investitionen, die über das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit, ehemals De-Minimis, des BALM bezuschusst werden
lärmarm, geräuscharm, rollwiderstandsoptimiert
zusätzlich und überobligatorisch
zusätzlich und überobligatorisch
Hardware und Software und Daten
Von der Liege bis zum Kühlschrank
Für besonders gesicherte Parkplätze
De-Minimis Förderung von Reifen: Bild von Peter H auf Pixabay
De-Minimis Förderung von zusätzlichen Ladungssicherungsmitteln: Bild von Hans Braxmeier auf Pixabay
De-Minimis Förderung von Arbeitskleidung: Bild von DavidRockDesign auf Pixabay
De-Minimis Förderung ergonomischer Gestaltung von Fahrerarbeitsplätzen: Bild von Peter H auf Pixabay
De-Minimis Förderung von Parkplatzgebühren: Bild von riko000 auf Pixabay
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Das De-Minimis Handbuch 2024 für das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit ist erschienen!
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